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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 211 - 220 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 2  (1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes sind als Fertigarzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken auch freigegeben, wenn sie ...
§ 1 TAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ZULASSUNG DER ARZNEIMITTEL AUF THERAPIEALLERGENE, DIE FÜR EINZELNE PERSONEN AUF GRUND EINER REZEPTUR HERGESTELLT WERDEN, SOWIE ÜBER VERFAHRENSREGELUNGEN DER STAATLICHEN CHARGENPRÜFUNG (THERAPIEALLERGENE ...
§ 3 AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 3  Die §§ 1 und 2 gelten nicht für Arzneimittel, die zur Injektion oder Infusion, zur rektalen, vaginalen oder intrauterinen Anwendung, zur intramammären Anwendung bei Tieren, als ...
§ 1a AMRabG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RABATTE FÜR ARZNEIMITTEL § 1A ANSPRUCH AUF AUSGLEICH DES DIFFERENZBETRAGS ZWISCHEN ERSTATTUNGSBETRAG UND TATSÄCHLICHEM ABGABEPREIS Für Arzneimittel, für die ein Erstattungsbetrag nach § 130b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt, haben ...
§ 4 AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 4  Für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 des Arzneimittelgesetzes, die 1. ausschließlich zur Anwendung ...
§ 3 TAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSDEHNUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ZULASSUNG DER ARZNEIMITTEL AUF THERAPIEALLERGENE, DIE FÜR EINZELNE PERSONEN AUF GRUND EINER REZEPTUR HERGESTELLT WERDEN, SOWIE ÜBER VERFAHRENSREGELUNGEN DER STAATLICHEN CHARGENPRÜFUNG (THERAPIEALLERGENE ...
§ 5 AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 5  Die Freigabe der in den §§ 1, 2 und 4 genannten Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß sie dazu bestimmt sind, teilweise auch ...
§ 6 AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 6  Die Freigabe der in den §§ 1, 2 und 4 genannten Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken ist, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, ausgeschlossen ...
§ 5 AMRabG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER RABATTE FÜR ARZNEIMITTEL § 5 DATENÜBERMITTLUNG DURCH PHARMAZEUTISCHE UNTERNEHMER Die pharmazeutischen Unternehmer sind verpflichtet, die erforderlichen Preis- und Produktangaben für Arzneimittel einschließlich des Abschlags an den Verband der privaten ...
§ 9 AMVerkRV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER APOTHEKENPFLICHTIGE UND FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL § 9  Die in § 44 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind ferner vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn sie chemische Verbindungen sind, denen nach den ...
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