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Trefferliste für 'brao'

Dokument 211 - 220 von 286 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 30 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 30 ZUSTELLUNGSBEVOLLMÄCHTIGTER (1) Ist der Rechtsanwalt von der Pflicht befreit, eine Kanzlei zu unterhalten, so hat er der Rechtsanwaltskammer einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, der im Inland wohnt oder ...
§ 99 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 99 AMTS- UND RECHTSHILFE (1) Die Anwaltsgerichte haben sich gegenseitig Amts- und Rechtshilfe zu leisten. (2) Auf Ersuchen haben auch andere Gerichte und Verwaltungsbehörden dem Anwaltsgericht Amts- und Rechtshilfe ...
§ 176 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 176 STELLUNG DER BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die Staatsaufsicht über ...
§ 31 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 31 VERZEICHNISSE DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND GESAMTVERZEICHNIS DER BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER (1) Die Rechtsanwaltskammern führen elektronische Verzeichnisse der in ihren Bezirken zugelassenen Rechtsanwälte und der ...
§ 100 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 100 BILDUNG DES ANWALTSGERICHTSHOFES (1) Der Anwaltsgerichtshof wird bei dem Oberlandesgericht errichtet. § 92 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Bestehen in einem Land mehrere Oberlandesgerichte, so kann die Landesregierung ...
§ 177 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 177 AUFGABEN DER BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. (2) Der Bundesrechtsanwaltskammer obliegt insbesondere, 1. in Fragen, welche die ...
§ 31a BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 31A BESONDERES ELEKTRONISCHES ANWALTSPOSTFACH (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene natürliche Person ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. ...
§ 101 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 101 BESETZUNG DES ANWALTSGERICHTSHOFES (1) Der Anwaltsgerichtshof wird mit einem Präsidenten, der erforderlichen Anzahl von weiteren Vorsitzenden sowie mit Rechtsanwälten und Berufsrichtern als weiteren Mitgliedern ...
§ 178 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 178 BEITRÄGE ZUR BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer erhebt von den Rechtsanwaltskammern Beiträge, die zur Deckung des persönlichen und sächlichen Bedarfs bestimmt sind. (2) Die Höhe der Beiträge ...
§ 31b BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 31B BESONDERES ELEKTRONISCHES ANWALTSPOSTFACH FÜR BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft ein besonderes elektronisches ...
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