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Trefferliste für 'stpo'

Dokument 211 - 220 von 741 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 332 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 332 ANWENDBARKEIT DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ERSTINSTANZLICHE HAUPTVERHANDLUNG Im übrigen gelten die im sechsten Abschnitt des zweiten Buches über die Hauptverhandlung gegebenen Vorschriften. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 410 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 410 EINSPRUCH; FORM UND FRIST DES EINSPRUCHS; RECHTSKRAFT (1) Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll ...
§ 477 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 477 DATENÜBERMITTLUNG VON AMTS WEGEN (1) Von Amts wegen dürfen personenbezogene Daten aus Strafverfahren Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten für Zwecke der Strafverfolgung sowie den zuständigen Behörden und Gerichten ...
§ 43 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 43 BERECHNUNG VON WOCHEN- UND MONATSFRISTEN (1) Eine Frist, die nach Wochen oder Monaten bestimmt ist, endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung oder Zahl dem Tag entspricht ...
§ 110b StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 110B VERFAHREN BEIM EINSATZ EINES VERDECKTEN ERMITTLERS (1) Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers ist erst nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft zulässig. Besteht Gefahr im Verzug und kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ...
§ 154a StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 154A BESCHRÄNKUNG DER VERFOLGUNG (1) Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Tat begangen worden sind, 1. für die zu erwartende Strafe oder Maßregel der ...
§ 241 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 241 ZURÜCKWEISUNG VON FRAGEN DURCH DEN VORSITZENDEN (1) Dem, welcher im Falle des § 239 Abs. 1 die Befugnis der Vernehmung mißbraucht, kann sie von dem Vorsitzenden entzogen werden. (2) In den Fällen des § 239 Abs. 1 und des ...
§ 333 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 333 ZULÄSSIGKEIT Gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte ist Revision zulässig. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * ...
§ 411 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 411 VERWERFUNG WEGEN UNZULÄSSIGKEIT; TERMIN ZUR HAUPTVERHANDLUNG (1) Ist der Einspruch verspätet eingelegt oder sonst unzulässig, so wird er ohne Hauptverhandlung durch Beschluß verworfen; gegen den Beschluß ist sofortige Beschwerde ...
§ 478 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 478 FORM DER DATENÜBERMITTLUNG Auskünfte nach den §§ 474 bis 476 und Datenübermittlungen von Amts wegen nach § 477 können auch durch Überlassung von Kopien aus den Akten erfolgen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
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