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Trefferliste für 'arbeit'
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- § 16i SGB 2 - Einzelnorm



... ist. (4) Während einer Förderung nach Absatz 1 soll eine erforderliche ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch die Agentur für Arbeit oder einen durch diese beauftragten Dritten erbracht werden. Im ersten Jahr der Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber ...
- § 18b SGB 2 - Einzelnorm



... GESETZES VOM 24. DEZEMBER 2003, BGBL. I S. 2954) § 18B KOOPERATIONSAUSSCHUSS (1) Die zuständige oberste Landesbehörde und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bilden einen Kooperationsausschuss. Der Kooperationsausschuss koordiniert die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene ...
- § 12 AltTZG 1996 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 12 VERFAHREN (1) Die Agentur für Arbeit entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers, ob die Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen nach § 4 vorliegen. Der Antrag wirkt vom Zeitpunkt des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen
...
- § 6 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 6 VERBOT DER SONN- UND FEIERTAGSARBEIT (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen
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- § 27 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 27 MITTEILUNGS- UND AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN DES ARBEITGEBERS, OFFENBARUNGSVERBOT DER MIT DER ÜBERWACHUNG BEAUFTRAGTEN PERSONEN (1) Der Arbeitgeber
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- § 29 MuSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 29 ZUSTÄNDIGKEIT UND BEFUGNISSE DER AUFSICHTSBEHÖRDEN, JAHRESBERICHT (1) Die Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes und
...
- § 34 MuSchG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 34 EVALUATIONSBERICHT Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag zum 1. Januar 2021 einen Evaluationsbericht über die Auswirkungen des Gesetzes
...
- § 4 GartenKundenBerPrV - Einzelnorm



... und Pflegen von Pflanzungen, e) Verpacken und Liefern von Gartenbauerzeugnissen und Gartenbedarfsartikeln. (3) Die Prüfung umfaßt eine praktische Arbeit nach Absatz 4 und eine schriftliche Arbeit nach Absatz 5. (4) Als praktische Arbeit ist eine Aufgabe aus dem Bereich Dienstleistungen selbständig zu ...
- Anlage 3 KflDiAusbV - Einzelnorm



... Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 16 Nr. 1.3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz ...
- Eingangsformel FamkaKiGAbrV - Einzelnorm



... ABRUF VON DATEN DER TRÄGER DER LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN UND DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH DURCH DIE FAMILIENKASSE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR PRÜFUNG DES ANSPRUCHS AUF KINDERGELD (FAMKAKIGABRV) EINGANGSFORMEL Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des § 68 Absatz 7 ...
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