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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 211 - 220 von 3775 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 3 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 3 VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN IN ALLGEMEINEN DIENSTRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN (1) Soweit die Zuständigkeit für den Erlass ...
§ 5 TVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TARIFVERTRAGSGESETZ (TVG) § 5 ALLGEMEINVERBINDLICHKEIT (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden ...
§ 11 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 11 ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten ...
§ 12 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 12 UNTERWEISUNG (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ...
§ 6 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 6 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN (1) Diese Anordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...
I. BMASZustAnO - Einzelnorm*
... VON ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IN ANGELEGENHEITEN VON BESOLDUNG, VON AMTSBEZÜGEN UND NACH DEM BUNDESREISEKOSTENGESETZ, DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH ...
§ 14 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 14 UNTERRICHTUNG UND ANHÖRUNG DER BESCHÄFTIGTEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES (1) Die Beschäftigten des öffentlichen ...
§ 16 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 16 BESONDERE UNTERSTÜTZUNGSPFLICHTEN (1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten ...
Schlussformel BMASZustAnO - Einzelnorm*
... VON ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IN ANGELEGENHEITEN VON BESOLDUNG, VON AMTSBEZÜGEN UND NACH DEM BUNDESREISEKOSTENGESETZ, DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH ...
§ 20a ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 20A GEMEINSAME DEUTSCHE ARBEITSSCHUTZSTRATEGIE (1) Nach den Bestimmungen dieses Abschnitts entwickeln Bund, Länder ...
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