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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 211 - 220 von 3798 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
I. BMASZustAnO - Einzelnorm*
... VON ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IN ANGELEGENHEITEN VON BESOLDUNG, VON AMTSBEZÜGEN UND NACH DEM BUNDESREISEKOSTENGESETZ, DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH ...
Schlussformel BMASZustAnO - Einzelnorm*
... VON ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IN ANGELEGENHEITEN VON BESOLDUNG, VON AMTSBEZÜGEN UND NACH DEM BUNDESREISEKOSTENGESETZ, DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH ...
§ 2 BDOBuKBMinAAnO - Einzelnorm*
... DER BUNDESDISZIPLINARORDNUNG BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG § 2  BUNDESVERSICHERUNGSANSTALT FÜR ANGESTELLTE, LANDESVERSICHERUNGSANSTALT OLDENBURG-BREMEN, BUNDESKNAPPSCHAFT (1) Einleitungsbehörde ...
Schlußformel BDOBuKBMinAAnO - Einzelnorm*
... DER BUNDESDISZIPLINARORDNUNG BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG SCHLUßFORMEL  Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 5 BITV 2.0 - Einzelnorm*
... § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes. An den Sitzungen des Ausschusses kann eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilnehmen. (2) Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, 1. den jeweils aktuellen Stand der Technik nach § 3 Absatz 2 und 3 zu ermitteln ...
§ 12 AltTZG 1996 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSTEILZEITGESETZ § 12 VERFAHREN (1) Die Agentur für Arbeit entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers, ob die Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen nach § 4 vorliegen. Der Antrag wirkt vom Zeitpunkt des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen ...
Eingangsformel BDWV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR WEITERLEITUNG VON BETRIEBSDATEN AN DIE FÜR DEN ARBEITSSCHUTZ ZUSTÄNDIGEN OBERSTEN LANDESBEHÖRDEN (BETRIEBSDATENWEITERLEITUNGSVERORDNUNG - BDWV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 23 Absatz 1 des ...
§ 1 BDWV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR WEITERLEITUNG VON BETRIEBSDATEN AN DIE FÜR DEN ARBEITSSCHUTZ ZUSTÄNDIGEN OBERSTEN LANDESBEHÖRDEN (BETRIEBSDATENWEITERLEITUNGSVERORDNUNG - BDWV) § 1  Die Bundesagentur für Arbeit leitet ...
§ 3 ModMstrV - Einzelnorm*
... , 4. ein Hutschnitt nach eigenem Schnittmuster. (2) Der Prüfling hat vor Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit dem Meisterprüfungsausschuß zu der Arbeit nach Absatz 1 Nr. 1 eine Skizze mit Maßangaben, zu der Arbeit nach Absatz 1 Nr. 2 die Bildvorlage und die Vorkalkulation sowie zu der Arbeit nach Absatz ...
Eingangsformel HdBALBV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LEISTUNGSBEZÜGE UND ZULAGEN AN DER HOCHSCHULE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (HDBA-LEISTUNGSBEZÜGE-VERORDNUNG - HDBALBV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 33 Absatz 4 Satz 1 und des § 35 des Bundesbesoldungsgesetzes, die durch Artikel 1 Nummer ...
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