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Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 211 - 220 von 6032 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 72 3. WOMitbestG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (3. WOMITBESTG) § 72 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES, BENACHRICHTIGUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen ...
§ 7 BGAktFV - Einzelnorm**
... OBERSTEN GERICHTEN DES BUNDES IN DER ZIVILGERICHTSBARKEIT UND IN DEN FACHGERICHTSBARKEITEN (BUNDESGERICHTE-AKTENFÜHRUNGSVERORDNUNG - BGAKTFV) § 7 BEKANNTMACHUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN Die Bundesregierung macht im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de die Definitions- oder Schemadateien ...
§ 23 WO - Einzelnorm**
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG - WO) § 23 WAHLNIEDERSCHRIFT, BEKANNTMACHUNG (1) Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewählt sind, hat der Wahlvorstand eine Niederschrift ...
§ 5 SCEAG - Einzelnorm**
... VERORDNUNG (EG) NR. 1435/2003 DES RATES VOM 22. JULI 2003 ÜBER DAS STATUT DER EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFT (SCE) (SCE-AUSFÜHRUNGSGESETZ - SCEAG) § 5 BEKANNTMACHUNG Die nach Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 bekannt zu machenden Angaben sind dem Genossenschaftsregister bei Einreichung des Verschmelzungsplans ...
§ 86 3. WOMitbestG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (3. WOMITBESTG) § 86 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES, BENACHRICHTIGUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Hauptwahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten in der Delegiertenversammlung bekannt. (2) ...
§ 267 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 267 BEKANNTMACHUNG DER ÜBERWACHUNG (1) Wird die Erfüllung des Insolvenzplans überwacht, so ist dies zusammen mit dem Beschluß über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens öffentlich bekanntzumachen. (2) Ebenso ist bekanntzumachen ...
§ 5 WindBG - Einzelnorm**
... SPEICHERUNG VOM STROM ODER WÄRME AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN IN BESTIMMTEN GEBIETEN (WINDENERGIEFLÄCHENBEDARFSGESETZ - WINDBG) § 5 FESTSTELLUNG UND BEKANNTMACHUNG DES ERREICHENS DER FLÄCHENBEITRAGSWERTE (1) Der Planungsträger stellt in dem Beschluss über den Plan fest, dass der Plan mit den Flächenbeitragswerten ...
§ 106 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 106 BEKANNTMACHUNG DER ÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT Der Vorstand hat bei jeder Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und ...
§ 22m KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 22M BEKANNTMACHUNG DER BESTELLUNG DES SACHWALTERS (1) Das Insolvenzgericht hat die Ernennung und Abberufung des Sachwalters unverzüglich dem zuständigen Registergericht mitzuteilen und öffentlich ...
§ 273 InsO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 273 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Beschluß des Insolvenzgerichts, durch den nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung angeordnet oder die Anordnung aufgehoben wird, ist öffentlich bekanntzumachen. * zum ...
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