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BEI RÜCKÜBERTRAGUNGSANSPRÜCHEN NACH DEM VERMÖGENSGESETZ (INVESTITIONSVORRANGGESETZ - INVORG) § 29 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch ...
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Prüfung ausländischer Rückgabe- und Wiederherstellungsansprüche errichtet worden. Das Bundesamt gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Es hat seinen Sitz in Bonn. Für das Verfahren für die Anmeldung und Bearbeitung von Ansprüchen auf Grund des Artikels 1 des Zehnten Teils des genannten ...
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. S. 798) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung der Niederlande die Gegenseitigkeit ohne die in der Bekanntmachung des Reichsministers der Justiz vom 18. Dezember 1928 (Reichsgesetzbl. I S. 414) genannte Einschränkung verbürgt ist. Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum ...
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ÜBER AUßERGERICHTLICHE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN (RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ - RDG) § 9 UNTERSAGUNG VON RECHTSDIENSTLEISTUNGEN (1) Das Bundesamt für Justiz kann den in den §§ 6, 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 genannten Personen und Vereinigungen die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen für ...
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.2 Angehörige nachgeordneter Dienststellen und des ehemaligen Bundesverbandes für den Selbstschutz Oberfinanzdirektionen 8. Bundesministerium der Justiz 8.1 Angehörige des Ministeriums Bundesministerium der Justiz 8.2 Zum Dienstbereich des Ministeriums gehörende Gerichte und Behörden Oberfinanzdirektionen ...
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Person (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) verstorben oder wurde ihre Registrierung zurückgenommen oder widerrufen, so kann das Bundesamt für Justiz einen Abwickler für ihre Praxis bestellen. Der Abwickler muss Rechtsanwalt sein oder eine Registrierung für denselben Bereich besitzen wie die registrierte ...
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Stellen. Die Einsicht in das Rechtsdienstleistungsregister steht jedem unentgeltlich zu. (2) Im Rechtsdienstleistungsregister hat das Bundesamt für Justiz unter Angabe des Datums der jeweiligen Registrierung öffentlich bekanntzumachen: 1. die Registrierung von Personen, denen Rechtsdienstleistungen ...
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RECHTSDIENSTLEISTUNGEN (RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ - RDG) § 17 LÖSCHUNG VON VERÖFFENTLICHUNGEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesamt für Justiz hat die im Rechtsdienstleistungsregister öffentlich bekanntgemachten Daten zu löschen: 1. bei registrierten Personen mit dem Verzicht auf die Registrierung ...
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, von diesem Tag an ein Prioritätsrecht in Anspruch nehmen. (2) Die in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Ausstellungen werden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekanntgemacht. (3) Die Ausstellungen nach Absatz 1 Nummer 2 werden im Einzelfall vom Bundesministerium ...
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, die von einem vom Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts bestimmten rechtskundigen Mitglied geleitet wird. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beamte des gehobenen und des mittleren Dienstes oder vergleichbare Angestellte ...