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Trefferliste für 'ordnungswidrig'

Dokument 211 - 220 von 1025 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 32 ASG - Einzelnorm*
... DER VERTEIDIGUNG EINSCHLIEßLICH DES SCHUTZES DER ZIVILBEVÖLKERUNG (ARBEITSSICHERSTELLUNGSGESETZ) § 32 VERLETZUNG VON SICHERSTELLUNGSVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. als Arbeitnehmer, der in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet ist oder zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses der Zustimmung ...
§ 39 BJagdG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESJAGDGESETZ § 39 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6) zuwiderhandelt; 2. auf vollständig eingefriedeten Grundflächen die Jagd entgegen einer ...
§ 60 BattDG - Einzelnorm*
... DER VERORDNUNG (EU) 2023/1542 BETREFFEND BATTERIEN UND ALTBATTERIEN (BATTERIERECHT-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - BATTDG) § 60 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen a) § 4 Absatz 1 oder 3 Nummer 1 oder b) § 4 Absatz 2eine Batterie bereitstellt, 2. entgegen ...
§ 19 DNBG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK (DNBG) § 19 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 14 Abs. 1, 2 oder 3 ein Medienwerk nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig ...
§ 23 SchVG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER SCHULDVERSCHREIBUNGEN AUS GESAMTEMISSIONEN (SCHULDVERSCHREIBUNGSGESETZ - SCHVG) § 23 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz Schuldverschreibungen überlässt, 2. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 4 das Stimmrecht ausübt ...
§ 111 OWiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 111 FALSCHE NAMENSANGABE (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den ...
§ 113 OWiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 113 UNERLAUBTE ANSAMMLUNG (1) Ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert ...
§ 4 NagProtUmsG/EUV511/2014DG - Einzelnorm*
... GESETZ ZUR UMSETZUNG DER VERPFLICHTUNGEN NACH DEM NAGOYA-PROTOKOLL UND ZUR DURCHFÜHRUNG DER VERORDNUNG (EU) NR. 511/2014 § 4 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Absatz 2 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
§ 125 OWiG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 125 BENUTZEN DES ROTEN KREUZES ODER DES SCHWEIZER WAPPENS (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt. (2 ...
§ 127 OWiG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 127 HERSTELLEN ODER VERWENDEN VON SACHEN, DIE ZUR GELD- ODER URKUNDENFÄLSCHUNG BENUTZT WERDEN KÖNNEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stelle oder des sonst dazu Befugten 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, ...
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