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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERKÜNDUNG VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 12 NACHTRÄGLICHE BEREITSTELLUNG Sobald die Ausgabe des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite www.recht.bund ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERKÜNDUNG VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 13 AUFWENDUNGSERSATZ Wer zur Ausführung folgender Anordnungen verpflichtet wurde, kann von der Bundesrepublik ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERKÜNDUNG VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 14 ERSATZBEKANNTMACHUNGEN DES BUNDESANZEIGERS (1) Ist die Ausgabe des Bundesanzeigers auf der Internetseite www ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERKÜNDUNG VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 15 ZUSTÄNDIGE STELLE FÜR DIE AMTLICHE BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN NACH ARTIKEL 80A DES GRUNDGESETZES Zuständige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERKÜNDUNG VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 16 VERFAHREN DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN NACH ARTIKEL 80A DES GRUNDGESETZES Beschlüsse nach Artikel ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERKÜNDUNG VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 17 DAUERHAFTE AUFBEWAHRUNG (1) Jede Nummer des Bundesgesetzblatts ist zusammen mit einem Nachweis über den Verkündungs ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERKÜNDUNG VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 18 ERHALTUNG DES BEWEISWERTS Enthalten die nach § 17 Absatz 1 und 3 dauerhaft aufzubewahrenden Dokumente ein qualifiziertes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERKÜNDUNG VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 19 STRAFVORSCHRIFTEN Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer vollziehbaren ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERKÜNDUNG VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 20 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in § 19 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht. (2) Ordnungswidrig ...