zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 24 GESCHÄDIGTE DURCH SCHUTZIMPFUNGEN ODER ANDERE MAßNAHMEN DER SPEZIFISCHEN PROPHYLAXE Wer durch eine Schutzimpfung nach § 2 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 26 LEISTUNGSFORMEN (1) Leistungen der Sozialen Entschädigung werden erbracht in Form von Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen. ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 27 VORRANG VON LEISTUNGEN ZUR TEILHABE Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, die erfolgversprechend und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 28 VERHÄLTNIS ZU LEISTUNGEN ANDERER TRÄGER (1) Die Leistungen nach diesem Buch wegen eines schädigenden Ereignisses nach § 1 Absatz 2 gehen Leistungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 29 LEISTUNGEN UND LEISTUNGSART (1) Die Leistungen der Schnellen Hilfen umfassen Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 30 LEISTUNGEN DES FALLMANAGEMENTS (1) Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 31 LEISTUNGEN IN EINER TRAUMAAMBULANZ (1) In einer Traumaambulanz wird psychotherapeutische Intervention erbracht, um den Eintritt einer psychischen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 32 PSYCHOTHERAPEUTISCHE FRÜHINTERVENTION (1) Geschädigte sollen psychotherapeutische Frühintervention in einer Traumaambulanz erhalten, wenn die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 33 PSYCHOTHERAPEUTISCHE INTERVENTION IN ANDEREN FÄLLEN Geschädigte sowie Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende sollen psychotherapeutische ...