zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 41 BREMSEN UND UNTERLEGKEILE (1) Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) ANLAGE XXVII (ZU § 48 ABSATZ 2 UND ANLAGE XIV NUMMER 3.4) MAßNAHMEN GEGEN DIE VERUNREINIGUNG DER LUFT DURCH PARTIKEL VON NUTZFAHRZEUGEN SOWIE VON MOBILEN MASCHINEN UND GERÄTEN MIT SELBSTZÜNDUNGSMOTOR (Fundstelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 41A DRUCKGASANLAGEN UND DRUCKBEHÄLTER (1) Kraftfahrzeugtypen, die mit speziellen Ausrüstungen oder Bauteilen für die Verwendung von 1. verflüssigtem Gas (LPG) oder 2. komprimiertem Erdgas (CNG) oder 3. Flüssigerdgas ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) ANLAGE XXVIII (§ 35A ABSATZ 8) BEISPIEL FÜR EINEN WARNHINWEIS VOR DER VERWENDUNG EINER NACH HINTEN GERICHTETEN RÜCKHALTEEINRICHTUNG FÜR KINDER AUF BEIFAHRERPLÄTZEN MIT AIRBAG (Fundstelle: BGBl. I 2012, 930) Anmerkungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 103 VERTRAGSINHALT (1) Unbeschadet des § 51 des Luftverkehrsgesetzes muss der Haftpflichtversicherungsvertrag für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers auf Schadensersatz wegen der in § 44 des Luftverkehrsgesetzes ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DREIUNDVIERZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (43. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 41B AUTOMATISCHER BLOCKIERVERHINDERER (1) Ein automatischer Blockierverhinderer ist der Teil einer Betriebsbremsanlage, der selbsttätig den Schlupf in der Drehrichtung des Rads an einem oder mehreren Rädern ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) ANLAGE XXIX (ZU § 20 ABSATZ 3A SATZ 4) EG-FAHRZEUGKLASSEN (Fundstelle: BGBl. I 2012, 931 - 935; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Abschnitt 1 Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 104 VERSICHERUNG FÜR GÜTERSCHÄDEN (1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Güterschäden muss die Haftung des Luftfrachtführers auf Schadensersatz nach dem Montrealer Übereinkommen wegen der in § 4 Abs. 2 ...