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Trefferliste für 'stpo'

Dokument 221 - 230 von 741 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 454b StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 454B VOLLSTRECKUNGSREIHENFOLGE BEI FREIHEITS- UND ERSATZFREIHEITSSTRAFEN; UNTERBRECHUNG (1) Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen sollen unmittelbar nacheinander vollstreckt werden. (2) Sind mehrere Freiheitsstrafen oder ...
Inhaltsübersicht StPO - Einzelnorm**
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) INHALTSÜBERSICHT  Erstes Buch Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte §   1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes §   2 Verbindung und Trennung von Strafsachen §   3 Begriff des Zusammenhanges ...
§ 81 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 81 UNTERBRINGUNG DES BESCHULDIGTEN ZUR VORBEREITUNG EINES GUTACHTENS (1) Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten kann das Gericht nach Anhörung eines Sachverständigen und des Verteidigers ...
§ 123 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 123 AUFHEBUNG DER VOLLZUGSAUSSETZUNG DIENENDER MAßNAHMEN (1) Eine Maßnahme, die der Aussetzung des Haftvollzugs dient (§ 116), ist aufzuheben, wenn 1. der Haftbefehl aufgehoben wird oder 2. die Untersuchungshaft oder die erkannte ...
§ 176 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 176 SICHERHEITSLEISTUNG DURCH DEN ANTRAGSTELLER (1) Durch Beschluß des Gerichts kann dem Antragsteller vor der Entscheidung über den Antrag die Leistung einer Sicherheit für die Kosten auferlegt werden, die durch das Verfahren ...
§ 274 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 274 BEWEISKRAFT DES PROTOKOLLS Die Beobachtung der für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Gegen den diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt des Protokolls ist ...
§ 373a StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 373A VERFAHREN BEI STRAFBEFEHL (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Verurteilten ist auch zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind ...
§ 455 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 455 STRAFAUSSTAND WEGEN VOLLZUGSUNTAUGLICHKEIT (1) Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt. (2) Dasselbe gilt bei anderen Krankheiten, wenn von der Vollstreckung ...
§ 1 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 1 ANWENDBARKEIT DES GERICHTSVERFASSUNGSGESETZES Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 81a StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 81A KÖRPERLICHE UNTERSUCHUNG DES BESCHULDIGTEN; ZULÄSSIGKEIT KÖRPERLICHER EINGRIFFE (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung ...
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