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Trefferliste für 'versicherungsvertragsgesetz'

Dokument 221 - 230 von 369 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 145 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 145 ÜBERGANG DER HYPOTHEK Soweit der Versicherer den Hypothekengläubiger nach § 143 befriedigt, geht die Hypothek auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil eines gleich ...
§ 45 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 45 RECHTE DES VERSICHERUNGSNEHMERS (1) Der Versicherungsnehmer kann über die Rechte, die dem Versicherten aus dem Versicherungsvertrag zustehen, im eigenen Namen verfügen. (2) ...
§ 146 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 146 BESTÄTIGUNGS- UND AUSKUNFTSPFLICHT DES VERSICHERERS Der Versicherer ist verpflichtet, einem Hypothekengläubiger, der seine Hypothek angemeldet hat, die Anmeldung zu bestätigen ...
§ 46 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 46 RECHTE ZWISCHEN VERSICHERUNGSNEHMER UND VERSICHERTEM Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, dem Versicherten oder, falls über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren ...
§ 147 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 147 ÄNDERUNG VON ANSCHRIFT UND NAME DES HYPOTHEKENGLÄUBIGERS Hat der Hypothekengläubiger dem Versicherer eine Änderung seiner Anschrift oder seines Namens nicht mitgeteilt, ist ...
§ 152 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 152 BASISTARIF (1) Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, die die substitutive Krankenversicherung betreiben, haben einen branchenweit einheitlichen ...
§ 47 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 47 KENNTNIS UND VERHALTEN DES VERSICHERTEN (1) Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde ...
§ 148 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 148 ANDERE GRUNDPFANDRECHTE Ist das Grundstück mit einer Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast belastet, sind die §§ 142 bis 147 entsprechend anzuwenden. * zum Seitenanfang ...
§ 14 AtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE FRIEDLICHE VERWENDUNG DER KERNENERGIE UND DEN SCHUTZ GEGEN IHRE GEFAHREN (ATOMGESETZ) § 14 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG UND SONSTIGE DECKUNGSVORSORGE (1) Wird die Deckungsvorsorge bei Anlagen und Tätigkeiten, bei denen eine Haftung nach dem ...
§ 48 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 48 VERSICHERUNG FÜR RECHNUNG „WEN ES ANGEHT“ Ist die Versicherung für Rechnung „wen es angeht“ genommen oder ist dem Vertrag in sonstiger Weise zu entnehmen ...
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