, umso höher die Genauigkeit.



... ABRUF VON DATEN DER TRÄGER DER LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN UND DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH DURCH DIE FAMILIENKASSE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR PRÜFUNG DES ANSPRUCHS AUF KINDERGELD (FAMKAKIGABRV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Diese Verordnung gilt für den automatisierten Abruf von Daten durch die Familienkasse ...



... ABRUF VON DATEN DER TRÄGER DER LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN UND DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH DURCH DIE FAMILIENKASSE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR PRÜFUNG DES ANSPRUCHS AUF KINDERGELD (FAMKAKIGABRV) § 2 ABRUFBERECHTIGUNG (1) Der automatisierte Abruf von Daten nach § 1 bedarf einer Abrufberechtigung ...



... ABRUF VON DATEN DER TRÄGER DER LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN UND DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH DURCH DIE FAMILIENKASSE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR PRÜFUNG DES ANSPRUCHS AUF KINDERGELD (FAMKAKIGABRV) § 4 PRÜFUNGS- UND DOKUMENTATIONSPFLICHTEN Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Abrufs ...



... 1997, BGBL. I S. 594) § 9 ORTSNAHE LEISTUNGSERBRINGUNG (1) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig durch die örtlichen Agenturen für Arbeit erbracht werden. Dabei haben die Agenturen für Arbeit die Gegebenheiten des örtlichen und überörtlichen Arbeitsmarktes zu berücksichtigen. (1a) (weggefallen ...



... BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 36 GRUNDSÄTZE DER VERMITTLUNG (1) Die Agentur für Arbeit darf nicht vermitteln, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis begründet werden soll, das gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt. (2) Die ...



... ARBEITSLOSMELDUNG (1) Die oder der Arbeitslose hat sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Das in Satz 1 genannte elektronische Verfahren muss die Voraussetzungen des § 36a Absatz 2a Nummer 1 Buchstabe a des Ersten ...



... ZUR ÜBERTRAGUNG DER BEFUGNIS ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN NACH DEM DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH AUF DEN VORSTAND DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 366a Abs. 4 Satz 5 in Verbindung mit Satz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel ...



... oder Grundsätzen gewährleistet wird,wird ein Sondervermögen der Bundesagentur unter dem Namen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ errichtet. Dies gilt nicht für Personen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. (2) Das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit ...



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... BESCHÄFTIGUNGSBETRIEBE DER ARBEITGEBER (1) Der Arbeitgeber hat zur Teilnahme an den Meldeverfahren zur Sozialversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer für jeden seiner Beschäftigungsbetriebe elektronisch zu beantragen. (2) Der Arbeitgeber hat zur Vergabe der Betriebsnummer der ...