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Trefferliste für 'aufhebung'
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- § 1988 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1988 ENDE UND AUFHEBUNG DER NACHLASSVERWALTUNG (1) Die Nachlassverwaltung endigt mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. (2) Die Nachlassverwaltung kann aufgehoben werden, wenn sich ergibt, dass eine den Kosten
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- § 47 BOKraft - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB VON KRAFTFAHRUNTERNEHMEN IM PERSONENVERKEHR (BOKRAFT) § 47 INKRAFTTRETEN, AUFHEBUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN (1) Die Verordnung tritt zwei Monate nach der Verkündung in Kraft, jedoch 1. § 21 Satz 1 Nr. 2 am 1. September 1980, 2. § 22 ...
- § 1 AltfAbwG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BESCHLEUNIGTEN ABWICKLUNG EINIGER ALTFORDERUNGEN § 1 AUFHEBUNG DER ENTSCHULDUNG Die Entschuldung nach dem Gesetz über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern beim Eintritt in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften vom 17. Februar 1954
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- § 35 KGSG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON KULTURGUT (KULTURGUTSCHUTZGESETZ - KGSG) § 35 AUFHEBUNG DER SICHERSTELLUNG (1) Die Sicherstellung des Kulturgutes ist von der zuständigen Behörde aufzuheben, wenn 1. der hinreichende Verdacht nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 entfallen
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- § 20 BauSparkG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER BAUSPARKASSEN § 20 (ÄNDERUNG UND AUFHEBUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 9 DestAusbV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DESTILLATEUR/ZUR DESTILLATEURIN § 9 AUFHEBUNG VON VORSCHRIFTEN Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe
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- § 37 BinSchStrEV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG DER BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (BINSCHSTREV) § 37 AUFHEBUNG BINNENSCHIFFFAHRTSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN Mit Ablauf des 31. Januar 2012 werden aufgehoben: 1. die Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
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- § 173 AO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 173 AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG VON STEUERBESCHEIDEN WEGEN NEUER TATSACHEN ODER BEWEISMITTEL (1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, 1. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren
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- § 68 AUG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR GELTENDMACHUNG VON UNTERHALTSANSPRÜCHEN IM VERKEHR MIT AUSLÄNDISCHEN STAATEN (AUSLANDSUNTERHALTSGESETZ - AUG) § 68 AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG AUSLÄNDISCHER ENTSCHEIDUNGEN, DEREN ANERKENNUNG FESTGESTELLT IST Wird die Entscheidung in dem Staat, in dem sie ergangen ist, aufgehoben ...
- Art 3a KGUGEG - Einzelnorm



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BESTIMMUNGEN UND ZUR ERGÄNZUNG DES GESETZES ÜBER DIE ERRICHTUNG DER "STAATLICHEN VERSICHERUNG DER DDR IN ABWICKLUNG" ART 3A AUFHEBUNG DES BEWEISSICHERUNGS- UND FESTSTELLUNGSGESETZES 1. Das Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1897 ...
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