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Trefferliste für 'egbgb'

Dokument 221 - 230 von 258 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 246e § 1 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 1 VERBOTENE VERLETZUNG VON VERBRAUCHERINTERESSEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERBRAUCHERVERTRÄGEN (1) Die Verletzung von Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen, bei der es sich um einen ...
Art 229 § 56 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 56 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ÜBER DIE INSOLVENZSICHERUNG DURCH REISESICHERUNGSFONDS UND ZUR ÄNDERUNG REISERECHTLICHER VORSCHRIFTEN (1) Auf Pauschalreiseverträge und Verträge über verbundene Reiseleistungen ...
Art 246e § 2 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 2 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Absatz 1 Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen nach § 1 Absatz 2 oder 3 verletzt. ...
Art 229 § 57 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 57 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIE ÜBER BESTIMMTE VERTRAGSRECHTLICHE ASPEKTE DER BEREITSTELLUNG DIGITALER INHALTE UND DIGITALER DIENSTLEISTUNGEN (1) Auf Verbraucherverträge, ...
Art 247 § 1 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 1 VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN BEI IMMOBILIAR-VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGEN (1) Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer mitteilen, welche Informationen ...
Art 229 § 58 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 58 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR REGELUNG DES VERKAUFS VON SACHEN MIT DIGITALEN ELEMENTEN UND ANDERER ASPEKTE DES KAUFVERTRAGS Auf einen Kaufvertrag, der vor dem 1. Januar 2022 geschlossen worden ist ...
Art 247 § 2 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 2 FORM, ZEITPUNKT UND MUSTER DER VORVERTRAGLICHEN INFORMATIONEN BEI ALLGEMEIN-VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGEN (1) Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag muss der Darlehensgeber den Darlehensnehmer ...
Art 229 § 59 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 59 ALLGEMEINE ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR VEREINHEITLICHUNG DES STIFTUNGSRECHTS Auf die vor dem 1. Juli 2023 bestehenden Stiftungen sind die §§ 82a bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der am ...
Art 247 § 3 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 3 INHALT DER VORVERTRAGLICHEN INFORMATION BEI ALLGEMEIN-VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGEN (1) Die Unterrichtung vor Vertragsschluss muss folgende Informationen enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des ...
Art 229 § 60 EGBGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 60 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ FÜR FAIRE VERBRAUCHERVERTRÄGE Auf ein Schuldverhältnis, das vor dem 1. Oktober 2021 entstanden ist, sind die §§ 308 und 310 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
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