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Trefferliste für 'einzelnorm'
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- § 74 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 74 ABLEHNUNG DES SACHVERSTÄNDIGEN (1) Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht daraus entnommen werden, daß der Sachverständige
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- § 28 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 28 AUSNAHMEN VOM ANWENDUNGSBEREICH Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Entnahme einer geringfügigen Menge Blut zu diagnostischen Zwecken, auf homöopathische Eigenblutprodukte
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- § 75 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 75 PFLICHT DES SACHVERSTÄNDIGEN ZUR ERSTATTUNG DES GUTACHTENS (1) Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wenn
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- § 29 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 29 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN RECHTSBEREICHEN Die Vorschriften des Arzneimittelrechts, des Medizinprodukterechts und des Seuchenrechts bleiben unberührt, soweit in diesem Gesetz nicht
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- § 76 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 76 GUTACHTENVERWEIGERUNGSRECHT DES SACHVERSTÄNDIGEN (1) Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. Auch aus anderen Gründen
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- § 30 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 30 ANGLEICHUNG AN GEMEINSCHAFTSRECHT (1) Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können auch zum Zwecke der Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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- § 77 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 77 AUSBLEIBEN ODER UNBERECHTIGTE GUTACHTENVERWEIGERUNG DES SACHVERSTÄNDIGEN (1) Im Falle des Nichterscheinens oder der Weigerung eines zur Erstattung des Gutachtens verpflichteten Sachverständigen wird diesem auferlegt, die
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- § 31 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 31 STRAFVORSCHRIFTEN Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 5 Abs. 3 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass die spendende Person vor der Freigabe
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- § 78 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 78 RICHTERLICHE LEITUNG DER TÄTIGKEIT DES SACHVERSTÄNDIGEN Der Richter hat, soweit ihm dies erforderlich erscheint, die Tätigkeit der Sachverständigen zu leiten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung
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- § 32 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 32 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in § 31 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen
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