Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'gerichtsverfassungsgesetzes'

Dokument 221 - 230 von 631 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 201 GVG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 201  (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist ...
§ 21 GVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 21  Die §§ 18 bis 20 stehen der Erledigung eines Ersuchens um Überstellung und Rechtshilfe eines internationalen Strafgerichtshofes, der durch einen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechtsakt errichtet ...
§ 114 GVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 114  Über Gegenstände, zu deren Beurteilung eine kaufmännische Begutachtung genügt, sowie über das Bestehen von Handelsgebräuchen kann die Kammer für Handelssachen auf Grund eigener Sachkunde und Wissenschaft entscheiden ...
§ 21a GVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 21A  (1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter als Vorsitzenden und 1. bei Gerichten mit mindestens achtzig Richterplanstellen aus ...
§ 115 GVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 115  Die Oberlandesgerichte werden mit einem Präsidenten sowie mit Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular * ...
§ 21b GVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 21B  (1) Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und ...
§ 115a GVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 115A (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 21c GVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 21C  (1) Bei einer Verhinderung des Präsidenten oder aufsichtführenden Richters tritt sein Vertreter (§ 21 h) an seine Stelle. Ist der Präsident oder aufsichtführende Richter anwesend, so kann sein Vertreter, wenn er ...
§ 116 GVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 116  (1) Bei den Oberlandesgerichten werden Zivil- und Strafsenate gebildet. Bei den nach § 120 zuständigen Oberlandesgerichten werden Ermittlungsrichter bestellt; zum Ermittlungsrichter kann auch jedes Mitglied eines ...
§ 21d GVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) § 21D  (1) Für die Größe des Präsidiums ist die Zahl der Richterplanstellen am Ablauf des Tages maßgebend, der dem Tage, an dem das Geschäftsjahr beginnt, um sechs Monate vorhergeht. (2) Ist die Zahl der Richterplanstellen ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 next

neue Volltext-Suche