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Trefferliste für 'umwandlungsgesetz'

Dokument 221 - 230 von 470 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 120 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 120 MÖGLICHKEIT DER VERSCHMELZUNG (1) Ist eine Verschmelzung nach den Vorschriften des Ersten bis Achten Abschnitts nicht möglich, so kann eine Kapitalgesellschaft im Wege der Aufnahme mit dem Vermögen eines Gesellschafters ...
§ 219 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 219 RECHTSSTELLUNG ALS GRÜNDER Bei der Anwendung der Gründungsvorschriften stehen den Gründern die Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft gleich. Im Falle einer Mehrheitsentscheidung treten an die Stelle der Gründer ...
§ 316 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 316 VERSCHMELZUNGSBESCHEINIGUNG (1) Das Gericht prüft innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung gemäß § 315 Absatz 1 und 2, ob für die übertragende Gesellschaft die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung ...
§ 12 DSLBUmwG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK IN EINE AKTIENGESELLSCHAFT (DSL BANK-UMWANDLUNGSGESETZ - DSLBUMWG) § 12 REGELUNGEN FÜR BETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN SOWIE SONSTIGE ÜBERGANGSREGELUNGEN (1) Die Aufgaben des Betriebsrates ...
§ 35 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 35 BEZEICHNUNG UNBEKANNTER AKTIONÄRE; RUHEN DES STIMMRECHTS Unbekannte Aktionäre einer übertragenden Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien sind im Verschmelzungsvertrag, bei Anmeldungen zur Eintragung in ein ...
§ 121 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 121 ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN Auf die Kapitalgesellschaft sind die für ihre Rechtsform geltenden Vorschriften des Ersten und Zweiten Teils anzuwenden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 220 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 220 KAPITALSCHUTZ (1) Der Nennbetrag des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien darf das nach Abzug der Schulden ...
§ 317 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 317 INFORMATIONEN DES REGISTERGERICHTS Soweit dies für die Prüfung gemäß § 316 erforderlich ist, kann das Gericht 1. von der Gesellschaft Informationen und Unterlagen verlangen, 2. von öffentlichen inländischen Stellen Informationen ...
§ 13 DSLBUmwG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK IN EINE AKTIENGESELLSCHAFT (DSL BANK-UMWANDLUNGSGESETZ - DSLBUMWG) § 13 WEITERFÜHRUNG DES FÖRDERAUFTRAGS UND VERWALTUNG DES ZWECKVERMÖGENS (1) Die Aktiengesellschaft hat anstelle der Deutschen ...
§ 35a UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 35A INTERESSENAUSGLEICH UND BETRIEBSÜBERGANG (1) Kommt ein Interessenausgleich nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes zustande, in dem diejenigen Arbeitnehmer namentlich bezeichnet werden, die nach der Verschmelzung einem ...
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