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Trefferliste für 'arzneimittel'
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- § 1 BfArMWidVertrAnO - Einzelnorm



... ZUR ÜBERTRAGUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG BEI KLAGEN VON BEAMTEN DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE IN ANGELEGENHEITEN DES REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFARMWIDVERTRANO) § 1 ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN ...
- § 3 BfArMWidVertrAnO - Einzelnorm



... ZUR ÜBERTRAGUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG BEI KLAGEN VON BEAMTEN DES BUNDESINSTITUTS FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE IN ANGELEGENHEITEN DES REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFARMWIDVERTRANO) § 3 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN ...
- § 3 PackungsV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG UND KENNZEICHNUNG VON PACKUNGSGRÖßEN FÜR ARZNEIMITTEL IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG (PACKUNGSGRÖßENVERORDNUNG - PACKUNGSV) § 3 Fertigarzneimittel, die nach § 47 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Arzneimittelgesetzes
...
- § 20 ApBetrO - Einzelnorm



... , dass Patienten und andere Kunden sowie die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen hinreichend über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte informiert und beraten werden. Die Verpflichtung zur Information und Beratung über Arzneimittel muss durch ...
- Inhaltsübersicht AMWHV - Einzelnorm



... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) INHALTSÜBERSICHT Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 ...
- § 8 DiPAV - Einzelnorm



... NACH DEM ELFTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (DIGITALE PFLEGEANWENDUNGEN-VERORDNUNG - DIPAV) § 8 NACHWEIS DURCH ZERTIFIKATE (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann von dem Hersteller die Vorlage von Zertifikaten verlangen, die die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 3, 4 und 6 ...
- § 11 AMWHV - Einzelnorm



... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 11 SELBSTINSPEKTIONEN UND LIEFERANTENQUALIFIZIERUNG (1) Um die Beachtung der Vorschriften dieser ...
- § 12 AMWHV - Einzelnorm



... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 12 PERSONAL IN LEITENDER UND IN VERANTWORTLICHER STELLUNG (1) Der Verantwortungsbereich der sachkundigen ...
- § 13 AMWHV - Einzelnorm



... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 13 HERSTELLUNG (1) Die Herstellungsvorgänge sind mit Ausnahme der Freigabe unter Verantwortung der ...
- § 10 AM-HandelsV - Einzelnorm



... § 2 Abs. 1 eine verantwortliche Person nicht bestellt oder b) (weggefallen) 2. als nach § 2 Abs. 1 bestellte Person a) entgegen § 4 Abs. 1 oder 3 Arzneimittel umfüllt oder abpackt, b) entgegen § 4a Absatz 1 ein Arzneimittel erwirbt, c) entgegen § 5 Abs. 1 Arzneimittel nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
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