zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHSUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER REGELUNGEN DER BIOKRAFTSTOFFQUOTE) (36. BIMSCHV) § 4 NACHWEIS DER BIOKRAFTSTOFFEIGENSCHAFT Der Verpflichtete hat die Biokraftstoffeigenschaft ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHSUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER REGELUNGEN DER BIOKRAFTSTOFFQUOTE) (36. BIMSCHV) § 5 KLIMATISCH ABHÄNGIGE ANFORDERUNGEN FÜR BEIGEMISCHTE FETTSÄUREMETHYLESTER (FAME) Wird ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHSUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER REGELUNGEN DER BIOKRAFTSTOFFQUOTE) (36. BIMSCHV) § 6 MITTEILUNGSPFLICHTEN DES DRITTEN Der Dritte hat der nach § 8 zuständigen Stelle die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHSUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER REGELUNGEN DER BIOKRAFTSTOFFQUOTE) (36. BIMSCHV) § 7 BAGATELLGRENZE Die Verpflichtung nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHSUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER REGELUNGEN DER BIOKRAFTSTOFFQUOTE) (36. BIMSCHV) § 8 ZUSTÄNDIGE STELLE Zuständige Stelle im Sinne des § 37d Absatz 1 Satz 1 des Bundes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHSUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER REGELUNGEN DER BIOKRAFTSTOFFQUOTE) (36. BIMSCHV) § 11 ANPASSUNG DER TREIBHAUSGASMINDERUNGS-QUOTE Die in § 37a Absatz 4 Satz 2 des Bundes ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHSUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER REGELUNGEN DER BIOKRAFTSTOFFQUOTE) (36. BIMSCHV) ANLAGE (ZU § 4) NACHWEIS DER EINHALTUNG DER NORMEN (Fundstelle: BGBl. I 2011, 1106 - 1107; bezüglich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*)**) (VERORDNUNG ÜBER DIE BESCHAFFENHEIT UND DIE AUSZEICHNUNG DER QUALITÄTEN VON KRAFT- UND BRENNSTOFFEN - 10. BIMSCHV) INHALTSÜBERSICHT § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Chlor- und Bromverbindungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*)**) (VERORDNUNG ÜBER DIE BESCHAFFENHEIT UND DIE AUSZEICHNUNG DER QUALITÄTEN VON KRAFT- UND BRENNSTOFFEN - 10. BIMSCHV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Für diese Verordnung gelten die ...