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Trefferliste für 'amtshandlungen'

Dokument 231 - 237 von 237 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 12 GGBefG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (GEFAHRGUTBEFÖRDERUNGSGESETZ - GGBEFG) § 12 KOSTEN (1) Für Amtshandlungen einschließlich Prüfungen und Untersuchungen nach diesem Gesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften werden Kosten (Gebühren und Auslagen ...
§ 11 GräbG - Einzelnorm*
... ÜBER DIE ERHALTUNG DER GRÄBER DER OPFER VON KRIEG UND GEWALTHERRSCHAFT (GRÄBERGESETZ) § 11 BEFREIUNG VON GEBÜHREN, AUSLAGEN UND STEUERN (1) Für Amtshandlungen, die bei Durchführung dieses Gesetzes mit Ausnahme des § 7 erforderlich werden, werden Gebühren und Auslagen nicht erhoben. Dies gilt auch für ...
§ 53 ArbGG - Einzelnorm*
... Verhandlung ergehenden Beschlüsse und Verfügungen erläßt, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Vorsitzende allein. Entsprechendes gilt für Amtshandlungen auf Grund eines Rechtshilfeersuchens. (2) Im übrigen gelten für die Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter die Vorschriften ...
§ 6 SVLFGG - Einzelnorm*
... GESETZ ZUR ERRICHTUNG DER SOZIALVERSICHERUNG FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU § 6 KOSTEN BEI ERRICHTUNG (1) Für Rechts- und Amtshandlungen, die aus Anlass der Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Eingliederung der bisherigen Träger der landwirtschaftlichen ...
§ 99 AufenthG - Einzelnorm*
... ) Auslandsvertretungen und j) Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchendeohne Ersuchen den Ausländerbehörden personenbezogene Daten von Ausländern, Amtshandlungen und sonstige Maßnahmen gegenüber Ausländern sowie sonstige Erkenntnisse über Ausländer mitzuteilen haben, soweit diese Angaben zur Erfüllung ...
§ 24 JVKostG - Einzelnorm*
... DER JUSTIZVERWALTUNG (JUSTIZVERWALTUNGSKOSTENGESETZ - JVKOSTG) § 24 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Das bisherige Recht ist anzuwenden auf Kosten 1. für Amtshandlungen, die auf Antrag durchgeführt werden, wenn der Antrag vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung bei der Justizbehörde eingegangen ist, 2. für ...
§ 1 EHKostV 2007 - Einzelnorm*
... (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, zuständige Behörde erhebt für Amtshandlungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und nach dem Zuteilungsgesetz 2007 Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage zu dieser ...
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