Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 231 - 240 von 582 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 16 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 16 KÜNDIGUNG BEI TOD DES NUTZERS (1) Stirbt der Nutzer, ist sowohl dessen Erbe als auch der Grundstückseigentümer ...
§ 17 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 17 REHABILITIERUNGSBESCHEINIGUNG UND BEHÖRDENZUSTÄNDIGKEIT (1) Der Nachweis darüber, daß die ...
§ 29 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 29 NICHT MEHR NUTZBARE GEBÄUDE UND NICHT AUSGEÜBTE NUTZUNGEN (1) Der Grundstückseigentümer kann die Bestellung des Erbbaurechts oder den Verkauf des ...
§ 17 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 17 UNREDLICHER ERWERB (1) Der Grundstückseigentümer kann ein Vertragsverhältnis nach § 1 Abs. 1 kündigen, wenn ...
§ 18 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 18 VORLÄUFIGE REHABILITIERUNGSBESCHEINIGUNG (1) Erfordert die Erteilung einer Bescheinigung nach ...
Eingangsformel VersorgLErstV - Einzelnorm*
... AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 292a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 des ...
§ 30 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 30 UNREDLICHER ERWERB (1) Der Grundstückseigentümer kann die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Verkauf verweigern, wenn der Nutzer bei der Bestellung ...
§ 18 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 18 ANWENDBARKEIT DER NACHFOLGENDEN BESTIMMUNGEN Auf Verträge über die Nutzung von Grundstücken zu anderen persönlichen ...
§ 19 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 19 VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN Personenbezogene Daten aus einem beruflichen Rehabilitierungsverfahren ...
§ 1 VersorgLErstV - Einzelnorm*
... AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) § 1 GRUNDSÄTZE (1) Der Bund erstattet den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung bei Renten, ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 next

neue Volltext-Suche