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AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 292a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 des ...
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AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) § 1 GRUNDSÄTZE (1) Der Bund erstattet den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung bei Renten, ...