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Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 231 - 240 von 6019 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 16 WindSeeG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 16 BEKANNTMACHUNG DER AUSSCHREIBUNGEN Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen spätestens vier Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § ...
§ 29 WindSeeG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 29 BEKANNTMACHUNG DER AUSSCHREIBUNGEN Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen spätestens acht Kalenderwochen vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § ...
§ 50 WindSeeG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 50 BEKANNTMACHUNG DER AUSSCHREIBUNG Die zuständige Stelle macht die Ausschreibungen spätestens fünf Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § 98 ...
§ 75 WindSeeG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 75 BEKANNTMACHUNG DER EINRICHTUNGEN UND IHRER SICHERHEITSZONEN Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht die Einrichtungen und die von ihr nach ...
§ 14 SpruchG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS GESELLSCHAFTSRECHTLICHE SPRUCHVERFAHREN (SPRUCHVERFAHRENSGESETZ - SPRUCHG) § 14 BEKANNTMACHUNG DER ENTSCHEIDUNG Die rechtskräftige Entscheidung in einem Verfahren nach § 1 ist ohne Gründe nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 4 und 5 in den ...
§ 14 KlimaBergV - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BERGVERORDNUNG ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT GEGEN KLIMAEINWIRKUNGEN (KLIMA-BERGVERORDNUNG - KLIMABERGV) § 14 BEKANNTMACHUNG Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß alle Personen, die unter Tage 1. außerhalb des Salzbergbaus an Betriebspunkten mit Wettern von mehr ...
§ 264 BewG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 264 BEKANNTMACHUNG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung satzweise nummeriert bekannt zu machen ...
§ 30 SektVO - Einzelnorm**
... VERGABE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN IM BEREICH DES VERKEHRS, DER TRINKWASSERVERSORGUNG UND DER ENERGIEVERSORGUNG (SEKTORENVERORDNUNG - SEKTVO) § 30 BEKANNTMACHUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN (1) Der Auftraggeber stellt den interessierten Unternehmen auf deren Anfrage die technischen Anforderungen zur Verfügung ...
§ 13 BPersVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVWO) § 13 BEKANNTMACHUNG DER WAHLVORSCHLÄGE (1) Unverzüglich nach Ablauf der Fristen nach § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 1, spätestens jedoch fünf Arbeitstage vor Beginn der Stimmabgabe, gibt ...
§ 23 BPersVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVWO) § 23 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt ...
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