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Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 231 - 240 von 6032 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 10 HGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 10 BEKANNTMACHUNG DER EINTRAGUNGEN; REGISTERBEKANNTMACHUNGEN (1) Die Eintragungen in das Handelsregister sowie Registerbekanntmachungen nach Absatz 3 werden durch ihre erstmalige Abrufbarkeit über das nach § 9 Absatz 1 bestimmte elektronische ...
§ 83 VGG - Einzelnorm**
... ÜBER DIE WAHRNEHMUNG VON URHEBERRECHTEN UND VERWANDTEN SCHUTZRECHTEN DURCH VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN* (VERWERTUNGSGESELLSCHAFTENGESETZ - VGG) § 83 BEKANNTMACHUNG Die Erteilung der Erlaubnis und ein unanfechtbar gewordener Widerruf der Erlaubnis sowie Anzeigen nach § 82 sind im Bundesanzeiger bekanntzumachen ...
§ 1983 BGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1983 BEKANNTMACHUNG Das Nachlassgericht hat die Anordnung der Nachlassverwaltung durch das für seine Bekanntmachungen bestimmte Blatt zu veröffentlichen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 5 VermVerMiV - Einzelnorm**
... ZUR DURCHFÜHRUNG DES § 11A DES VERMÖGENSANLAGENGESETZES (VERMÖGENSANLAGEN-VERÖFFENTLICHUNGS- UND MITTEILUNGSPFLICHTENVERORDNUNG - VERMVERMIV) § 5 BEKANNTMACHUNG DER TATSACHE DURCH DIE BUNDESANSTALT (1) Die Mitteilung nach § 11a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes gilt bei der Bundesanstalt als ordnungsgemäß ...
§ 22 1. WOMitbestG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (1. WOMITBESTG) § 22 BEKANNTMACHUNG DES ABSTIMMUNGSERGEBNISSES Der Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wie das Abstimmungsausschreiben bekannt. ...
§ 35 1. WOMitbestG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (1. WOMITBESTG) § 35 BEKANNTMACHUNG DER WAHLVORSCHLÄGE (1) Sind für einen Wahlgang, in dem mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen sind, mehrere Wahlvorschläge eingereicht, so ermittelt der ...
§ 66 1. WOMitbestG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (1. WOMITBESTG) § 66 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES, BENACHRICHTIGUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen ...
§ 16 WindSeeG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 16 BEKANNTMACHUNG DER AUSSCHREIBUNGEN Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen spätestens vier Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § ...
§ 29 WindSeeG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 29 BEKANNTMACHUNG DER AUSSCHREIBUNGEN Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen spätestens acht Kalenderwochen vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § ...
§ 50 WindSeeG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 50 BEKANNTMACHUNG DER AUSSCHREIBUNG Die zuständige Stelle macht die Ausschreibungen spätestens fünf Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § 98 ...
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