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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'
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- § 33 EEG 2023 - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 33 AUSSCHLUSS VON GEBOTEN (1) Die Bundesnetzagentur schließt Gebote von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn 1. die Anforderungen und Formatvorgaben für Gebote nach den §§ 30 und 30a nicht vollständig ...
- § 89 PostG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 89 DURCHSETZUNG VON VERPFLICHTUNGEN, UNTERSAGUNG (1) Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein Anbieter seine Verpflichtungen nach diesem Gesetz, aufgrund dieses Gesetzes oder nach der Verordnung (EU) 2018/644 nicht erfüllt, kann
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- § 7 BEGTPG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 7 AUFGABEN DES BEIRATES Der Beirat hat die ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz
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- § 92 PostG - Einzelnorm



... VERFAHREN ZUR ÜBERMITTLUNG VON INFORMATIONEN (1) Soweit dieses Gesetz natürliche oder juristische Personen dazu verpflichtet, Informationen an die Bundesnetzagentur zu übermitteln, soll die Übermittlung ausschließlich elektronisch erfolgen, es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine andere Form ...
- § 10 BEGTPG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 10 AUFGABEN DES LÄNDERAUSSCHUSSES Der Länderausschuss hat die ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben. * zum Seitenanfang
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- § 97 PostG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 97 BEKANNTGABE VON ALLGEMEINVERFÜGUNGEN Entscheidungen der Bundesnetzagentur, die durch Allgemeinverfügung getroffen werden, sind öffentlich bekannt zu geben. Die öffentliche Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass 1. die vollständige
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- § 2 AnerkV - Einzelnorm



... UND IM BEREICH DER BEREITSTELLUNG VON FUNKANLAGEN (KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN-ANERKENNUNGS-VERORDNUNG - ANERKV) § 2 ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE (1) Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) ist im Rahmen dieser Verordnung zuständige Behörde für ...
- § 4 AnerkV - Einzelnorm



... BEREITSTELLUNG VON FUNKANLAGEN (KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN-ANERKENNUNGS-VERORDNUNG - ANERKV) § 4 ANERKENNUNG ALS NOTIFIZIERTE STELLE (1) Hat die Bundesnetzagentur festgestellt, dass der Antragsteller die Anforderungen des § 5 dieser Verordnung erfüllt, so erteilt sie diesem die Befugnis, Konformitätsbewertungen ...
- § 11 TKG - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 11 MARKTANALYSE (1) Bei den nach § 10 Absatz 1 festgelegten Märkten prüft die Bundesnetzagentur im Rahmen der Marktanalyse, ob diese nach Absatz 2 (Drei-Kriterien-Test) für eine Regulierung nach diesem Teil in Betracht kommen. Soweit ...
- § 18 TKG - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 18 VERPFLICHTUNGSZUSAGEN (1) Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht können der Bundesnetzagentur zu den für ihre Telekommunikationsnetze geltenden Zugangs- oder Ko-Investitionsbedingungen Verpflichtungszusagen vorlegen, damit die ...
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