zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 282 EINTRAGUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTER Bei der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister sind statt der Vorstandsmitglieder die persönlich haftenden Gesellschafter anzugeben. Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG DER VORLÄUFIGEN SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN IM STANDORTAUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSUNTERSUCHUNGSVERORDNUNG - ENDLSIUNTV) § 9 LANGZEITSICHERHEITSANALYSE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 283 PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTER Für die persönlich haftenden Gesellschafter gelten sinngemäß die für den Vorstand der Aktiengesellschaft geltenden Vorschriften über 1. die Anmeldungen, Einreichungen, Erklärungen und Nachweise zum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG DER VORLÄUFIGEN SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN IM STANDORTAUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSUNTERSUCHUNGSVERORDNUNG - ENDLSIUNTV) § 10 UMFASSENDE BEWERTUNG DES ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 284 WETTBEWERBSVERBOT (1) Ein persönlich haftender Gesellschafter darf ohne ausdrückliche Einwilligung der übrigen persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrats weder im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG DER VORLÄUFIGEN SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN IM STANDORTAUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSUNTERSUCHUNGSVERORDNUNG - ENDLSIUNTV) § 11 BEWERTUNG VON UNGEWISSHEITEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 285 HAUPTVERSAMMLUNG (1) In der Hauptversammlung haben die persönlich haftenden Gesellschafter nur ein Stimmrecht für ihre Aktien. Sie können das Stimmrecht weder für sich noch für einen anderen ausüben bei Beschlußfassungen über 1. die ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG DER VORLÄUFIGEN SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN IM STANDORTAUSWAHLVERFAHREN FÜR DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSUNTERSUCHUNGSVERORDNUNG - ENDLSIUNTV) § 12 ABLEITUNG DES ERKUNDUNGS-, FORSCHUNGS ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 286 JAHRESABSCHLUß. LAGEBERICHT (1) Die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses. Der Beschluß bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter. (2) In der Jahresbilanz sind die Kapitalanteile ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK* EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 und § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 ...