weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ALTHOLZ (ALTHOLZVERORDNUNG - ALTHOLZV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Diese Verordnung gilt für 1. die stoffliche Verwertung, 2. die energetische Verwertung und 3. die Beseitigungvon Altholz. (2 ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MILCHERZEUGNISSE (MILCHERZEUGNISVERORDNUNG - MILCHERZV) ANLAGE 3 (ZU § 5B ABS. 1) ANALYSENMETHODEN (Fundstelle: BGBl. I 1987, 2452 u. 2453 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Die anzuwendende Methode ist aus der nachstehenden Aufstellung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ALTHOLZ (ALTHOLZVERORDNUNG - ALTHOLZV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe 1. Altholz:Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit diese Abfall im ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR UMSETZUNG UNIONSRECHTLICHER VERÖFFENTLICHUNGS-, INFORMATIONS- UND TRANSPARENZPFLICHTEN IM ENERGIESTEUER- UND IM STROMSTEUERGESETZ (ENERGIESTEUER- UND STROMSTEUER-TRANSPARENZVERORDNUNG - ENSTRANSV) INHALTSÜBERSICHT Abschnitt 1 Allgemeines § 1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ALTHOLZ (ALTHOLZVERORDNUNG - ALTHOLZV) § 3 ANFORDERUNGEN AN DIE VERWERTUNG (1) Zur Gewährleistung einer schadlosen stofflichen Verwertung von Altholz sind die Anforderungen des Anhangs ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR UMSETZUNG UNIONSRECHTLICHER VERÖFFENTLICHUNGS-, INFORMATIONS- UND TRANSPARENZPFLICHTEN IM ENERGIESTEUER- UND IM STROMSTEUERGESETZ (ENERGIESTEUER- UND STROMSTEUER-TRANSPARENZVERORDNUNG - ENSTRANSV) § 1 ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH (1) Diese ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ALTHOLZ (ALTHOLZVERORDNUNG - ALTHOLZV) § 4 HOCHWERTIGKEIT DER VERWERTUNG Die Verfahren zur stofflichen Verwertung von Altholz sind hochwertig. Satz 1 gilt entsprechend für die Verfahren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR UMSETZUNG UNIONSRECHTLICHER VERÖFFENTLICHUNGS-, INFORMATIONS- UND TRANSPARENZPFLICHTEN IM ENERGIESTEUER- UND IM STROMSTEUERGESETZ (ENERGIESTEUER- UND STROMSTEUER-TRANSPARENZVERORDNUNG - ENSTRANSV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Steuerbegünstigungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ALTHOLZ (ALTHOLZVERORDNUNG - ALTHOLZV) § 5 ZUORDNUNG ZU ALTHOLZKATEGORIEN (1) Zur Erfüllung der Anforderungen nach § 3 hat der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage sicherzustellen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR UMSETZUNG UNIONSRECHTLICHER VERÖFFENTLICHUNGS-, INFORMATIONS- UND TRANSPARENZPFLICHTEN IM ENERGIESTEUER- UND IM STROMSTEUERGESETZ (ENERGIESTEUER- UND STROMSTEUER-TRANSPARENZVERORDNUNG - ENSTRANSV) § 3 GRUNDSÄTZE (1) Begünstigte haben gegenüber ...