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Trefferliste für 'handelsgesetzbuchs'

Dokument 231 - 240 von 801 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 10 DMBilG - Einzelnorm*
... Großreparaturen zur Erhaltung sind bei der Ermittlung des Zeitwerts wertmindernd zu berücksichtigen, soweit eine Rückstellung nach § 249 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs nicht gebildet wird. (2) Als Zeitwert der in Absatz 1 bezeichneten Vermögensgegenstände kann auch ihr höherer Verkehrswert angesetzt ...
§ 2 JAbschlWUV - Einzelnorm*
... VON WOHNUNGSUNTERNEHMEN (JABSCHLWUV) § 2 GLIEDERUNG DER BILANZ (1) Wohnungsunternehmen haben abweichend von § 266 Absatz 2 und 3 des Handelsgesetzbuchs die Bilanz nach dem anliegenden Formblatt nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 aufzustellen. (2) Unfertige Bauleistungen auf fremdem Grund und Boden sind ...
§ 47 PrüfV - Einzelnorm*
... dies zu vermerken. (3) Zu den Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gemäß § 341g des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit § 26 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung und der Rückstellungen für drohende Verluste gemäß § 341e ...
§ 32 SCEAG - Einzelnorm*
...  AUFSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND LAGEBERICHTS (1) Für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gelten die §§ 336 bis 338 des Handelsgesetzbuchs entsprechend. (2) Handelt es sich bei der Europäischen Genossenschaft um ein Kreditinstitut, gelten die §§ 340 bis 340j des Handelsgesetzbuchs ...
§ 14 KVAV - Einzelnorm*
... ; ergibt sich ein negativer Wert, wird er durch Null ersetzt.Die Alterungsrückstellung für die gekündigten Tarife ist die gemäß § 341f Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs berechnete Alterungsrückstellung, mindestens jedoch der Betrag der Alterungsrückstellung, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der kalkulierten ...
§ 1 SachvPrüfV - Einzelnorm*
... - SACHVPRÜFV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH, PRÜFUNGSZEITRAUM (1) Versicherungsunternehmen, die der Bundesaufsicht unterliegen und auf die § 341k des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden ist (§ 61 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung) haben ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht durch ...
§ 33 SCEAG - Einzelnorm*
... 2003 ÜBER DAS STATUT DER EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFT (SCE) (SCE-AUSFÜHRUNGSGESETZ - SCEAG) § 33 OFFENLEGUNG (1) Für die Offenlegung gilt § 339 des Handelsgesetzbuchs entsprechend. (2) Handelt es sich bei der Europäischen Genossenschaft um ein Kreditinstitut, gelten die §§ 340l und 340o des Handelsgesetzbuchs ...
§ 4 JAbschlWUV - Einzelnorm*
... JAHRESABSCHLUSSES VON WOHNUNGSUNTERNEHMEN (JABSCHLWUV) § 4 GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES BEI DER OFFENLEGUNG Abweichend von § 327 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs ist § 325 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs auf mittelgroße Wohnungsunternehmen mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bilanz nur in der für ...
§ 7 PublG - Einzelnorm*
... gelten sinngemäß. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für einen Einzelabschluss nach § 9 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs; für einen solchen Abschluss gilt ferner § 171 Abs. 4 Satz 1 des Aktiengesetzes sinngemäß. Ist das Unternehmen ein Unternehmen von öffentlichem ...
§ 5 GesRV - Einzelnorm*
... - GESRV) § 5 BEKANNTMACHUNGEN Die Bekanntmachungen erfolgen in dem für das Handelsregister bestimmten Veröffentlichungssystem (§ 10 des Handelsgesetzbuchs). Registerbekanntmachungen im Sinne des § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs sind möglichst nach dem Muster in Anlage 5 abzufassen. * zum Seitenanfang ...
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