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Trefferliste für 'unterricht'
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- § 2 FSPersAV - Einzelnorm



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Kontrollbezirks und Fluginformationsgebietes der flexibel je nach Bedarf unterteilt werden kann; 13. Ausbildung: die Gesamtheit von theoretischem Unterricht, praktischen Übungen, einschließlich Simulationsübungen, und Ausbildung am Arbeitsplatz; 14. Ausbildungsanbieter: eine Organisation, die von der ...
- § 16 FahrlG - Einzelnorm



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befähigt ist. (3) Der Ausbildungsfahrlehrer hat den Fahrlehreranwärter sorgfältig auszubilden. Er hat ihn vor allem theoretischen und praktischen Unterricht durchführen zu lassen und hierbei anzuleiten und zu beaufsichtigen. Zur Anleitung gehören insbesondere die Vorbereitung und Auswertung des Unterrichts ...
- § 2 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



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erfolgt im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung. (2) Der theoretische und praktische Unterricht und die praktische Ausbildung sind aufeinander abzustimmen. (3) Die Schule und die verantwortliche Einrichtung der praktischen Ausbildung nach ...
- § 2 MTAPrV - Einzelnorm



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erfolgt im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung. (2) Der theoretische und praktische Unterricht und die praktische Ausbildung sind aufeinander abzustimmen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
- § 50 PflAPrV - Einzelnorm



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in Teil 5 des Pflegeberufegesetzes geregelten Möglichkeit gesonderter Berufsabschlüsse einen Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht und einen Rahmenausbildungsplan für die praktische Ausbildung als Bestandteile integrierter Bildungspläne, 2. überprüft die Rahmenpläne nach Nummer ...
- § 47 HebG - Einzelnorm



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2016 begonnen worden ist und 3. die antragstellende Person a) eine spezielle Ausbildung zur Hebamme nachweist, die aa) theoretischen und praktischen Unterricht von in Vollzeit mindestens drei Jahren umfasst, bb) mindestens das im Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden ...
- § 4 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



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- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes erforderlich sind. Die oder der Auszubildende wird befähigt, die im theoretischen und im praktischen Unterricht erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln, um die erforderlichen Handlungskompetenzen für ...
- § 12 ATA-OTA-G - Einzelnorm



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(2) Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. In diesem Fall darf sie höchstens fünf Jahre dauern. (3) Der theoretische und praktische Unterricht der Anästhesietechnischen Assistentinnen und Anästhesietechnischen Assistenten und der Operationstechnischen Assistentinnen und Operationstechnischen ...
- § 4 MTAPrV - Einzelnorm



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nach den §§ 8 bis 12 des MT-Berufe-Gesetzes erforderlich sind. Die auszubildende Person wird befähigt, die im theoretischen und praktischen Unterricht erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln, um die erforderlichen Handlungskompetenzen für die beruflichen ...
- Anlage 4 FahrlAusbV - Einzelnorm



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mit verhaltensbezogenen Indikatoren; Beobachtungs-und Beurteilungsfehler); Verfahren der systematischen Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Unterricht; Übungen zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Theorieunterricht anhand von Videobeispielen; Feststellen der Prüfungsreife für die Lehrprobe ...
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