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Trefferliste für 'versicherungsvertragsgesetz'

Dokument 241 - 250 von 370 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 85 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 85 SCHADENSERMITTLUNGSKOSTEN (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer die Kosten, die durch die Ermittlung und Feststellung des von ihm zu ersetzenden Schadens entstehen ...
§ 186 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 186 HINWEISPFLICHT DES VERSICHERERS Zeigt der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall an, hat der Versicherer ihn auf vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen ...
§ 86 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 86 ÜBERGANG VON ERSATZANSPRÜCHEN (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer ...
§ 187 VVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ - VVG) § 187 ANERKENNTNIS (1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag innerhalb eines Monats nach Vorlage der zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen in Textform zu erklären ...
§ 233 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 233 REGULIERTE PENSIONSKASSEN (1) Pensionskassen können mit Genehmigung der Bundesanstalt reguliert werden (regulierte Pensionskassen). Den Antrag, reguliert ...
§ 1 MindZV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTBEITRAGSRÜCKERSTATTUNG IN DER LEBENSVERSICHERUNG (MINDESTZUFÜHRUNGSVERORDNUNG - MINDZV) § 1 GELTUNGSBEREICH (1) Diese Verordnung gilt für Lebensversicherungsunternehmen mit Ausnahme derjenigen Pensionskassen, die gemäß § 233 ...
§ 94 AMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 94 DECKUNGSVORSORGE (1) Der pharmazeutische Unternehmer hat dafür Vorsorge zu treffen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Schäden nachkommen kann, die durch ...
§ 49 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 49 STORNOHAFTUNG (1) Die Versicherungsunternehmen müssen sicherstellen, dass zumindest im Fall der Kündigung eines Vertrags durch den Versicherungsnehmer ...
§ 1 AltZertG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZERTIFIZIERUNG VON ALTERSVORSORGE- UND BASISRENTENVERTRÄGEN (ALTERSVORSORGEVERTRÄGE-ZERTIFIZIERUNGSGESETZ - ALTZERTG) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ZUM ALTERSVORSORGEVERTRAG (1) Ein Altersvorsorgevertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen ...
§ 16 ZAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN (ZAHLUNGSDIENSTEAUFSICHTSGESETZ - ZAG) § 16 ABSICHERUNG FÜR DEN HAFTUNGSFALL FÜR ZAHLUNGSAUSLÖSEDIENSTE; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Ein Institut, das Zahlungsauslösedienste erbringt, hat eine Berufshaftpflichtversicherung ...
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