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Trefferliste für 'begriffsbestimmungen'
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- § 1.01 BinSchStrO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (BINSCHSTRO) § 1.01 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In dieser Verordnung gelten als: 1. „Fahrzeug”: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff; 2. „Fahrzeug
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- § 342a HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 342A BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Unterabschnitts sind 1. unverbundene Unternehmen: Unternehmen, die nicht verbundene Unternehmen nach § 271 Absatz 2 sind; 2. oberste Mutterunternehmen: Mutterunternehmen, die den Konzernabschluss
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- § 40 FFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES DEUTSCHEN FILMS * (FILMFÖRDERUNGSGESETZ - FFG) § 40 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Ein Film ist programmfüllend, wenn er eine Vorführdauer von mindestens 79 Minuten, bei Kinderfilmen von mindestens 59 Minuten hat. Maßgeblich
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- § 30 PTAG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DEN BERUF DER PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHEN ASSISTENTIN UND DES PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHEN ASSISTENTEN (PTA-BERUFSGESETZ - PTAG) § 30 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ZU DEN AUSLÄNDISCHEN STAATEN (1) Mitgliedstaat im Sinne dieses Gesetzes ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Andere Mitgliedstaaten ...
- § 1 NotViKoV - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB EINES VIDEOKOMMUNIKATIONSSYSTEMS FÜR NOTARIELLE URKUNDSTÄTIGKEITEN 1 (NOTVIKOV) § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet: 1. „Vorgang“ einen in dem Videokommunikationssystem gespeicherten Datensatz zu einer ...
- § 1 SchBesV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SCHIFFSBESETZUNGSVERORDNUNG (SCHBESV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Diese Verordnung gilt für die Besetzung der Kauffahrteischiffe, die die Bundesflagge führen (Schiffe).(2) Es bedeutet 1. der Ausdruck „Seearbeitsübereinkommen
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- § 2 1. WindSeeV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZES (ERSTE WINDENERGIE-AUF-SEE-VERORDNUNG - 1. WINDSEEV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind 1. „Abfälle“ Abfälle im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom ...
- Anlage 1 HonigV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HONIGVERORDNUNG (HONIGV) ANLAGE 1 (ZU DEN §§ 1, 3 UND 4) BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, BEZEICHNUNGEN DER LEBENSMITTEL Abschnitt I Allgemeines Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender
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- § 1 BauSparkG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER BAUSPARKASSEN § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche
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- § 1 BOStrab - Einzelnorm



... VERORDNUNG ÜBER DEN BAU UND BETRIEB DER STRAßENBAHNEN (STRAßENBAHN-BAU- UND BETRIEBSORDNUNG - BOSTRAB) § 1 ANWENDUNGSBEREICH UND ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Diese Verordnung gilt für den Bau und Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das Bauordnungsrecht ...
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