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Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 241 - 250 von 6075 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 22m KWG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 22M BEKANNTMACHUNG DER BESTELLUNG DES SACHWALTERS (1) Das Insolvenzgericht hat die Ernennung und Abberufung des Sachwalters unverzüglich dem zuständigen Registergericht mitzuteilen und öffentlich ...
§ 50 WindSeeG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 50 BEKANNTMACHUNG DER AUSSCHREIBUNG Die zuständige Stelle macht die Ausschreibungen spätestens fünf Kalendermonate vor dem jeweiligen Gebotstermin nach § 98 ...
§ 22 MontanMitbestGErgGWO 2005 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSERGÄNZUNGSGESETZ § 22 BEKANNTMACHUNG DES ABSTIMMUNGSERGEBNISSES Der Hauptwahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer ...
§ 30 MontanMitbestGErgGWO 2005 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSERGÄNZUNGSGESETZ § 30 BEKANNTMACHUNG DER WAHLVORSCHLÄGE (1) Sind für einen Wahlgang, in dem mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen sind, mehrere Wahlvorschläge eingereicht, so ermittelt der Hauptwahlvorstand ...
§ 75 WindSeeG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 75 BEKANNTMACHUNG DER EINRICHTUNGEN UND IHRER SICHERHEITSZONEN Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie macht die Einrichtungen und die von ihr nach ...
§ 5 VSchwKrSchV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ GEGEN DIE VESIKULÄRE SCHWEINEKRANKHEIT § 5 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 44 MontanMitbestGErgGWO 2005 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSERGÄNZUNGSGESETZ § 44 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES, BENACHRICHTIGUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Hauptwahlvorstand übermittelt das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand ...
§ 64 MontanMitbestGErgGWO 2005 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSERGÄNZUNGSGESETZ § 64 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES, BENACHRICHTIGUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen bekannt. ...
§ 28 SVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG (SVWO) § 28 WAHL OHNE WAHLHANDLUNG UND BEKANNTMACHUNG DES ERGEBNISSES (1) Wird aus einer Wählergruppe keine gültige Vorschlagsliste eingereicht oder nur eine Vorschlagsliste zugelassen, findet für diese Wählergruppe ...
§ 31 SVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG (SVWO) § 31 BEKANNTMACHUNG VON WAHLEN ZU DEN VERTRETERVERSAMMLUNGEN UND VERWALTUNGSRÄTEN (1) Frühestens am 51. und spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag machen die Versicherungsträger die Wahl öffentlich bekannt ...
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