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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 241 - 250 von 1128 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 59 EnWG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 59 ORGANISATION (1) Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach diesem Gesetz werden von den Beschlusskammern getroffen. Satz 1 gilt nicht für 1. die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des ...
Inhaltsübersicht PostG - Einzelnorm*
... § 53 Veröffentlichungen   Abschnitt 3   Zugangsregulierung   § 54 Zugangsverpflichtungen § 55 Zugangsvereinbarungen § 56 Schlichtung durch die Bundesnetzagentur § 57 Anordnung durch die Bundesnetzagentur   Kapitel 6   Besondere Missbrauchsaufsicht   § 58 Missbrauchsaufsicht § 59 Schadensersatzpflicht ...
§ 6 PostG - Einzelnorm*
... Tätigkeit, 4. Angaben zu Personen oder Unternehmen, in deren Auftrag die Tätigkeit erfolgt.Änderungen der in Satz 1 genannten Informationen sind der Bundesnetzagentur unverzüglich mitzuteilen. (2) Neben den Informationen nach Absatz 1 sind mit dem Antrag nach § 4 Absatz 2 die folgenden Informationen ...
Eingangsformel EnWGKostV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR AMTSHANDLUNGEN DER BUNDESNETZAGENTUR NACH DEM ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ (ENERGIEWIRTSCHAFTSKOSTENVERORDNUNG - ENWGKOSTV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 91 Abs. 8 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ...
§ 2 EnWGKostV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR AMTSHANDLUNGEN DER BUNDESNETZAGENTUR NACH DEM ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ (ENERGIEWIRTSCHAFTSKOSTENVERORDNUNG - ENWGKOSTV) § 2 GEBÜHRENHÖHE Die Höhe einer zu erhebenden Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis ...
§ 28 PostG - Einzelnorm*
... (1) Ein Unternehmen, dem eine Verpflichtung nach § 26 Absatz 2 oder 3 oder § 27 Absatz 4 auferlegt wurde, erhält auf Antrag bei der Bundesnetzagentur einen finanziellen Ausgleich, wenn die Verpflichtung mit Nettokosten im Sinne des Absatzes 2 verbunden ist, die eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung ...
§ 3 EnWGKostV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR AMTSHANDLUNGEN DER BUNDESNETZAGENTUR NACH DEM ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ (ENERGIEWIRTSCHAFTSKOSTENVERORDNUNG - ENWGKOSTV) § 3 ÜBERGANGSREGELUNG (1) Diese Verordnung findet auch auf Verfahren Anwendung, die bereits ...
§ 29 PostG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 29 AUSGLEICHSABGABE (1) Gewährt die Bundesnetzagentur einen Ausgleich nach § 28, ist jeder Postdienstleister, dessen Umsatz mit Postdienstleistungen in dem Kalenderjahr, für das ein Ausgleich gewährt wird, mehr als 500 000 Euro betragen ...
§ 4 EnWGKostV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR AMTSHANDLUNGEN DER BUNDESNETZAGENTUR NACH DEM ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ (ENERGIEWIRTSCHAFTSKOSTENVERORDNUNG - ENWGKOSTV) § 4 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum ...
Schlussformel EnWGKostV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN UND AUSLAGEN FÜR AMTSHANDLUNGEN DER BUNDESNETZAGENTUR NACH DEM ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ (ENERGIEWIRTSCHAFTSKOSTENVERORDNUNG - ENWGKOSTV) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
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