zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 93 PFLICHTANGABEN IN DER ERFÜLLUNGSERKLÄRUNG In der Erfüllungserklärung sind für das gesamte Gebäude oder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 94 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Verfahren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 95 BEHÖRDLICHE BEFUGNISSE Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die zur Erfüllung der Verpflichtungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 96 PRIVATE NACHWEISE (1) Wer geschäftsmäßig an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 97 AUFGABEN DES BEVOLLMÄCHTIGTEN BEZIRKSSCHORNSTEINFEGERS (1) Bei einer heizungstechnischen Anlage prüft ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 98 REGISTRIERNUMMER (1) Wer einen Inspektionsbericht nach § 78 oder einen Energieausweis nach § 79 ausstellt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 99 STICHPROBENKONTROLLEN VON ENERGIEAUSWEISEN UND INSPEKTIONSBERICHTEN ÜBER KLIMAANLAGEN (1) Die zuständige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 100 NICHT PERSONENBEZOGENE AUSWERTUNG VON DATEN (1) Die Kontrollstelle kann den nicht personenbezogenen Anteil ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 101 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG; ERFAHRUNGSBERICHTE DER LÄNDER (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zu ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 103 INNOVATIONSKLAUSEL (1) Bis zum 31. Dezember 2025 können die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf ...