zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 3 REGELUNGSINSTRUMENTE UND REGELUNGSZIELE (1) In den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Fällen können Grundstückseigentümer und Nutzer (Beteiligte) zur ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 104 VERFAHRENSVORAUSSETZUNGEN Der Kläger hat für eine Klage auf Feststellung über den Inhalt eines Erbbaurechts oder eines Ankaufsrechts nach Maßgabe ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 16 RENTENLEISTUNGEN VOR DEM 1. JULI 1994 Wird zum Zeitpunkt der Anerkennung als Verfolgter eine ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS IM BEITRITTSGEBIET ART 2 RENTENBERECHNUNG BEI BEZUG EINER ENTSCHÄDIGUNGSRENTE (1) Personen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Entschädigungsrentengesetzes, die am 30. Juni 1990 aus den in dieser Vorschrift ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 4 BAULICHE NUTZUNGEN Die Bestimmungen dieses Kapitels sind anzuwenden auf 1. den Erwerb oder den Bau eines Eigenheimes durch oder für natürliche Personen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 105 INHALT DER KLAGESCHRIFT In der Klageschrift hat sich der Kläger auf den notariellen Vermittlungsvorschlag zu beziehen und darzulegen, ob und in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 17 REHABILITIERUNGSBESCHEINIGUNG UND BEHÖRDENZUSTÄNDIGKEIT (1) Der Nachweis darüber, daß die ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS IM BEITRITTSGEBIET ART 3 INKRAFTTRETEN Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1992 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 1A FESTSTELLUNG DER RECHTSSTAATSWIDRIGKEIT IN SONSTIGEN FÄLLEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 5 ERWERB ODER BAU VON EIGENHEIMEN (1) Auf den Erwerb oder den Bau von Eigenheimen ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn 1. nach den Gesetzen der Deutschen ...