, umso höher die Genauigkeit.



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... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) INHALTSÜBERSICHT Abschnitt 1 Allgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Ziele der Ausbildung § 3 Bewertung der Leistungen ...



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 10 INHALT UND DURCHFÜHRUNG (1) Gegenstand des Prüfungsgespräches sind die in § 5 aufgeführten Ausbildungsgebiete. Die Prüfungsteilnehmerinnen ...



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... DES BUNDESMINISTERIUMS DES INNERN UND FÜR HEIMAT (BDGMINIANO) I. GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DES INNERN UND FÜR HEIMAT OHNE BUNDESPOLIZEI 1. Den Leiterinnen und Leitern der Behörden des Geschäftsbereichs werden für die ihnen nachgeordneten Beamtinnen und Beamten folgende Befugnisse übertragen ...



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 11 BEWERTUNG (1) Die Leistungen im Prüfungsgespräch werden wie folgt bewertet: Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl an der erreichbaren ...



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