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Trefferliste für 'rente'
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- § 205 SGB 5 - Einzelnorm



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1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 205 MELDEPFLICHTEN BESTIMMTER VERSICHERUNGSPFLICHTIGER Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) beziehen, haben ihrer Krankenkasse unverzüglich zu melden ...
- § 6 13. RAG - Einzelnorm



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- ohne Kinderzuschuß und ohne Leistungszuschlag - sowie Hinterbliebenenrenten aus Versicherungsfällen nach dem 31. Dezember 1956, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen und nach § 4 angepaßt werden, dürfen zusammen die in den §§ 1278, 1279 der Reichsversicherungsordnung ...
- § 18 BEG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis BUNDESGESETZ ZUR ENTSCHÄDIGUNG FÜR OPFER DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VERFOLGUNG (BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - BEG) § 18 (1) Die Rente wird nach Maßgabe der Versorgungsbezüge festgesetzt, die den Hinterbliebenen eines mit dem Verfolgten nach seiner wirtschaftlichen Stellung vergleichbaren ...
- § 19 BEG - Einzelnorm



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VERFOLGUNG (BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - BEG) § 19 Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1965, 1317 Der monatliche Mindestbetrag der Rente beträgt für bis 31. März 1957 vom 1. April 1957 bis 31. Mai 1960 vom 1. Juni 1960 bis 31. Dezember 1960 vom 1. Januar 1961 bis 30. Juni 1962 vom 1. Juli 1962 ...
- § 20 BEG - Einzelnorm



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, so werden die einzelnen Renten in dem Verhältnis gekürzt, in dem sie ihrer Höhe nach zueinander stehen. § 19 bleibt unberührt. (2) Wird die Rente eines Hinterbliebenen wegen der Vorschrift des Absatzes 1 Satz 3 nicht gekürzt, so kann die Rente eines anderen Hinterbliebenen über den nach Absatz 1 Satz ...
- § 27 3. DV-BEG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis DRITTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (3. DV-BEG) § 27 ÄNDERUNG DER VERHÄLTNISSE (1) Die Rente nach den §§ 85, 85a und 86 BEG wird im Falle des § 206 BEG mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem die Verhältnisse sich ...
- § 15a 2. DV-BEG - Einzelnorm



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und ab 1. Dezember 2023 von mindestens 800 Euro monatlich hat; der Zuschlag entfällt ferner, wenn er bereits bei der Bemessung des Hundertsatzes der Rente einer anderen unterhaltspflichtigen Person berücksichtigt worden ist. (2) Bei der Bemessung des Hundertsatzes nach § 15 sind im Regelfall folgende ...
- § 21 NSVerbG - Einzelnorm



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EINRICHTUNGEN UND DER RECHTSVERHÄLTNISSE AN DEREN VERMÖGEN § 21 BEGINN DES RENTENANSPRUCHS Wird erst durch § 20 ein Anspruch auf Rente begründet oder übersteigt die unter Berücksichtigung des § 20 neu festgestellte Rente die bisherige Leistung, so ist im ersten Fall die Rente, im zweiten Fall der höhere ...
- § 23 BEG - Einzelnorm



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oder der Witwer eine Abfindung in Höhe des vierundzwanzigfachen Betrages der für den letzten Kalendermonat vor der Wiederverheiratung bezogenen Rente. Wird die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt, so lebt die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats wieder auf, der dem Monat folgt, in dem die ...
- § 46 SGB 12 - Einzelnorm



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und über das Verfahren nach diesem Kapitel. Personen, die nicht rentenberechtigt sind, werden auf Anfrage beraten und informiert. Liegt die Rente unter dem 27-fachen Betrag des geltenden aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 68, 68a des Sechsten Buches), ist der Information ...
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