zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) § 20 BESONDERE ÜBERWACHUNG DER EMISSIONEN AN SCHWERMETALLEN (1) Soweit auf Grund der Zusammensetzung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) § 20A BESONDERE ÜBERWACHUNG WÄHREND BETRIEBSZUSTÄNDEN AUßERHALB DES NORMALBETRIEBS (1) Die Emissionen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) § 21 STÖRUNGEN DES BETRIEBS (1) Ergibt sich aus Messungen, dass Anforderungen an den Betrieb ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) § 22 JÄHRLICHE BERICHTE ÜBER EMISSIONEN (1) Der Betreiber einer abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlage ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) § 23 VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHTEN (1) Der Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlage ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) § 26 ZUGÄNGLICHKEIT UND GLEICHWERTIGKEIT VON NORMEN UND ARBEITSBLÄTTERN (1) Die in § 2 Absatz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) § 28 ÜBERGANGSREGELUNGEN (1) Für bestehende Anlagen, ausgenommen bestehende abfallmitverbrennende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) ANLAGE 1 (ZU § 8 ABSATZ 1, § 18 ABSATZ 5 UND 6 UND § 20 ABSATZ 1) EMISSIONSGRENZWERTE FÜR SCHWERMETALLE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) ANLAGE 2 (ZU ANLAGE 1 BUCHSTABE D UND E) ÄQUIVALENZFAKTOREN – POLYCHLORIERTE DIBENZODIOXINE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRENNUNG UND DIE MITVERBRENNUNG VON ABFÄLLEN - 17. BIMSCHV) ANLAGE 2A (ZU § 18 ABSATZ 3) ZU ERMITTELNDE POLYBROMIERTE DIBENZO-P-DIOXINE UND FURANE (Fundstelle ...