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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'
Dokument 261 - 270 von 766 Treffer,
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- § 4 MBPlG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES PLANUNGSVERFAHRENS FÜR MAGNETSCHWEBEBAHNEN (MAGNETSCHWEBEBAHNPLANUNGSGESETZ - MBPLG) § 4 VERÄNDERUNGSSPERRE, VORKAUFSRECHT (1) Vom Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den
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- § 102 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 102 WIDERRUF DER FREQUENZZUTEILUNG, VERZICHT (1) Eine Frequenzzuteilung kann neben den Fällen des § 49 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn 1. nicht innerhalb eines Jahres
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- Art 102a EGInsO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INSOLVENZORDNUNG (EGINSO) ART 102A INSOLVENZVERWALTER AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
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- § 23a ABBergV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BERGVERORDNUNG FÜR ALLE BERGBAULICHEN BEREICHE (ALLGEMEINE BUNDESBERGVERORDNUNG - ABBERGV) § 23A ANERKENNUNG VON SACHVERSTÄNDIGEN (1) Ein Sachverständiger, der Aufgaben nach einer Bergverordnung wahrnimmt, die auf Grund des § 68 Absatz 1 oder 2 des Bundesberggesetzes
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- § 50 PflSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ DER KULTURPFLANZEN (PFLANZENSCHUTZGESETZ - PFLSCHG) § 50 RÜCKNAHME ODER WIDERRUF DER GENEHMIGUNG FÜR DEN PARALLELHANDEL (1) Die Genehmigung für den Parallelhandel ist zurückzunehmen, wenn der Inhaber der Genehmigung diese 1. durch arglistige
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- § 14 WaStrG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ (WASTRG) § 14 PLANFESTSTELLUNG, VORLÄUFIGE ANORDNUNG (1) Der Ausbau, der Neubau oder die Beseitigung von Bundeswasserstraßen bedarf der vorherigen Planfeststellung. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten
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- § 14c WaStrG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ (WASTRG) § 14C RECHTSWIRKUNGEN DER PLANFESTSTELLUNG UND DER PLANGENEHMIGUNG Für die Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung gilt § 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Wird mit der
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- § 1 IHKG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORLÄUFIGEN REGELUNG DES RECHTS DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN § 1 (1) Die Industrie- und Handelskammern haben, soweit nicht die Zuständigkeit der Organisationen des Handwerks nach Maßgabe der Handwerksordnung oder die Zuständigkeit der Kammern
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- § 34 GntDSVVDV - Einzelnorm



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, deren Bewertung und die erworbenen ECTS-Leistungspunkte hervorgehen. Ein elektronischer Bescheid ist in einer der Formen zu erlassen, die das Verwaltungsverfahrensgesetz für den elektronischen Schriftformersatz vorsieht. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
- § 12 SaatV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VERKEHR MIT SAATGUT LANDWIRTSCHAFTLICHER ARTEN UND VON GEMÜSEARTEN* (SAATGUTVERORDNUNG) § 12 BESCHAFFENHEITSPRÜFUNG (1) Die Beschaffenheit wird anhand der dafür entnommenen Probe geprüft. Auf Antrag wird bei Getreide zusätzlich geprüft
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