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Trefferliste für 'aprv'
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- Anlage 7b PTA-APrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) ANLAGE 7B (ZU § 18A ABSATZ 3) (Fundstelle: BGBl. I 2016, 902) Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung ...
- § 53 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 53 FRIST DER BEHÖRDE FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN ANTRAG (1) Die zuständige Behörde entscheidet kurzfristig über den Antrag, spätestens jedoch drei ...
- Anlage 5 MB-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR MASSEURE UND MEDIZINISCHE BADEMEISTER (MB-APRV) ANLAGE 5 (ZU § 15) (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3785) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ".............................
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- § 21c PhysTh-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 21C FRISTEN, BESCHEIDE, DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN (1) Die zuständige Behörde hat über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut nach § 1 Absatz
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- Anlage 8 PTA-APrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) ANLAGE 8 (ZU § 18B ABSATZ 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bezeichnung der ...
- § 54 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 54 BESCHEIDE BEI FESTSTELLUNG WESENTLICHER UNTERSCHIEDE (1) Stellt die Behörde hinsichtlich der Gleichwertigkeit der außerhalb des Geltungsbereichs ...
- Anlage 5a MB-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR MASSEURE UND MEDIZINISCHE BADEMEISTER (MB-APRV) ANLAGE 5A (ZU § 16A ABSATZ 2) (Fundstelle: BGBl. I 2016, 932) ................................................................................. (Bezeichnung der Einrichtung
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- § 22 PhysTh-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 22 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt, soweit sich nicht aus § 16 Abs. 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes
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- Anlage 9 PTA-APrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) ANLAGE 9 (ZU § 18B ABSATZ 6) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung für . . . . . . . . . . ...
- § 55 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 55 ZWECK DER EIGNUNGSPRÜFUNG In der Eignungsprüfung hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nachzuweisen, dass sie oder er über Kenntnisse ...
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