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Trefferliste für 'aufhebung'
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- § 25 GflSalmoV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR BEKÄMPFUNG VON SALMONELLEN BEIM HAUSHUHN UND BEI PUTEN (GEFLÜGEL-SALMONELLEN-VERORDNUNG - GFLSALMOV) § 25 AUFHEBUNG DER MAßREGELN (1) Die Maßnahmen nach § 24 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Absatzes 2 bekämpft sind. (2 ...
- § 29 AVAG - Einzelnorm



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UNION AUF DEM GEBIET DER ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN (ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUSFÜHRUNGSGESETZ - AVAG) § 29 AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG AUSLÄNDISCHER ENTSCHEIDUNGEN, DEREN ANERKENNUNG FESTGESTELLT IST Wird die Entscheidung in dem Staat, in dem sie ergangen ist, aufgehoben ...
- § 9 LeuchtrAusbV - Einzelnorm



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ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM LEUCHTRÖHRENGLASBLÄSER/ZUR LEUCHTRÖHRENGLASBLÄSERIN (LEUCHTRÖHRENGLASBLÄSER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - LEUCHTRAUSBV) § 9 AUFHEBUNG VON VORSCHRIFTEN Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar ...
- § 29 GflSalmoV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR BEKÄMPFUNG VON SALMONELLEN BEIM HAUSHUHN UND BEI PUTEN (GEFLÜGEL-SALMONELLEN-VERORDNUNG - GFLSALMOV) § 29 AUFHEBUNG DER MAßREGELN (1) Die Maßnahmen nach § 28 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne des Absatzes 2 bekämpft sind ...
- Art 47 ASRG 1995 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REFORM DER AGRARSOZIALEN SICHERUNG (AGRARSOZIALREFORMGESETZ 1995 - ASRG 1995) ART 47 AUFHEBUNG VON VORSCHRIFTEN - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 33 GflSalmoV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR BEKÄMPFUNG VON SALMONELLEN BEIM HAUSHUHN UND BEI PUTEN (GEFLÜGEL-SALMONELLEN-VERORDNUNG - GFLSALMOV) § 33 AUFHEBUNG DER MAßREGELN (1) Die Maßnahmen nach § 32 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Absatzes 2 bekämpft sind. (2 ...
- § 10 ESVG - Einzelnorm



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IN EINER VERSORGUNGSKRISE UND MAßNAHMEN ZUR VORSORGE FÜR EINE VERSORGUNGSKRISE (ERNÄHRUNGSSICHERSTELLUNGS- UND -VORSORGEGESETZ - ESVG) § 10 AUFHEBUNG VON MAßNAHMEN Bei Beendigung der Versorgungskrise sind sämtliche Maßnahmen, die nach einer nach § 4 Absatz 1 erlassenen Rechtsverordnung oder nach § 6 ...
- § 58 MilchQuotV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER EU-MILCHQUOTENREGELUNG (MILCHQUOTENVERORDNUNG - MILCHQUOTV) § 58 AUFHEBUNG VON VORSCHRIFTEN (1) Die Milchabgabenverordnung vom 7. März 2007 (BGBl. I S. 295) wird aufgehoben, soweit nicht diese Verordnung die Fortgeltung
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- § 86 OWiG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 86 AUFHEBUNG DES BUßGELDBESCHEIDES IM STRAFVERFAHREN (1) Ist gegen den Betroffenen ein Bußgeldbescheid ergangen und wird er später wegen derselben Handlung in einem Strafverfahren verurteilt, so wird der Bußgeldbescheid
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- § 9 DrogistAusbV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DROGIST/ZUR DROGISTIN § 9 AUFHEBUNG VON VORSCHRIFTEN Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin sind vorbehaltlich des § 10 nicht
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