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Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR GEBÜNDELTEN DURCHSETZUNG VON VERBRAUCHERRECHTEN (VERBRAUCHERRECHTEDURCHSETZUNGSGESETZ - VDUG) § 45 VERANLASSUNG DER BEKANNTMACHUNG DURCH DAS GERICHT Das Gericht übermittelt dem Bundesamt für Justiz unverzüglich veröffentlichungsfähige Fassungen der im Verbandsklageregister ...
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WAHL DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 21 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES UND BENACHRICHTIGUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich ...
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Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG SEESCHIFFFAHRT - WOS) § 55 BENACHRICHTIGUNG UND BEKANNTMACHUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Wahlvorstand hat die Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. (2) Die Namen der als Mitglieder ...
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DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 31 STIMMAUSZÄHLUNG, NIEDERSCHRIFT, BEKANNTMACHUNG (1) Die öffentliche Stimmauszählung in den Betrieben obliegt dem Betriebswahlvorstand. (2) Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, erstellt der ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE (VERGABEVERORDNUNG - VGV) § 39 VERGABEBEKANNTMACHUNG; BEKANNTMACHUNG ÜBER AUFTRAGSÄNDERUNGEN (1) Der öffentliche Auftraggeber übermittelt spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach ...
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ZUR DURCHFÜHRUNG DES TIERISCHE NEBENPRODUKTE-BESEITIGUNGSGESETZES (TIERISCHE NEBENPRODUKTE-BESEITIGUNGSVERORDNUNG - TIERNEBV) § 26 REGISTRIERUNG UND BEKANNTMACHUNG DER ZULASSUNGEN (1) Die zuständige Behörde erfasst die nach 1. den Artikeln 10 bis 15, 17, 18 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 zugelassenen ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE STANDARDS FÜR DIE EINSICHT IN ELEKTRONISCHE AKTEN IM STRAFVERFAHREN (STRAFAKTENEINSICHTSVERORDNUNG - STRAFAKTEINV) § 8 BEKANNTMACHUNG (1) Die Bundesregierung macht folgende technische Anforderungen im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt: 1. die Definitions ...
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ELEKTRONISCHER AKTEN ZWISCHEN STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN UND GERICHTEN IM STRAFVERFAHREN (STRAFAKTENÜBERMITTLUNGSVERORDNUNG - STRAFAKTÜBV) § 6 BEKANNTMACHUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN (1) Die Bundesregierung macht folgende technische Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Akten im Bundesanzeiger ...