Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 261 - 270 von 6019 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 45 VDuG - Einzelnorm**
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR GEBÜNDELTEN DURCHSETZUNG VON VERBRAUCHERRECHTEN (VERBRAUCHERRECHTEDURCHSETZUNGSGESETZ - VDUG) § 45 VERANLASSUNG DER BEKANNTMACHUNG DURCH DAS GERICHT Das Gericht übermittelt dem Bundesamt für Justiz unverzüglich veröffentlichungsfähige Fassungen der im Verbandsklageregister ...
§ 21 WODrittelbG - Einzelnorm**
... WAHL DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 21 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES UND BENACHRICHTIGUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich ...
§ 18 GeflPestSchV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ GEGEN DIE GEFLÜGELPEST (GEFLÜGELPEST-VERORDNUNG) § 18 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Geflügelpest sowie den Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Einschleppung in den betroffenen Geflügelbestand oder ...
§ 55 WOS - Einzelnorm**
... Inhaltsverzeichnis ZWEITE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES (WAHLORDNUNG SEESCHIFFFAHRT - WOS) § 55 BENACHRICHTIGUNG UND BEKANNTMACHUNG DER GEWÄHLTEN (1) Der Wahlvorstand hat die Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. (2) Die Namen der als Mitglieder ...
§ 31 WODrittelbG - Einzelnorm**
... DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 31 STIMMAUSZÄHLUNG, NIEDERSCHRIFT, BEKANNTMACHUNG (1) Die öffentliche Stimmauszählung in den Betrieben obliegt dem Betriebswahlvorstand. (2) Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, erstellt der ...
§ 39 VgV - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE (VERGABEVERORDNUNG - VGV) § 39 VERGABEBEKANNTMACHUNG; BEKANNTMACHUNG ÜBER AUFTRAGSÄNDERUNGEN (1) Der öffentliche Auftraggeber übermittelt spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach ...
§ 5 VSchwKrSchV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ GEGEN DIE VESIKULÄRE SCHWEINEKRANKHEIT § 5 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 26 TierNebV - Einzelnorm**
... ZUR DURCHFÜHRUNG DES TIERISCHE NEBENPRODUKTE-BESEITIGUNGSGESETZES (TIERISCHE NEBENPRODUKTE-BESEITIGUNGSVERORDNUNG - TIERNEBV) § 26 REGISTRIERUNG UND BEKANNTMACHUNG DER ZULASSUNGEN (1) Die zuständige Behörde erfasst die nach 1. den Artikeln 10 bis 15, 17, 18 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 zugelassenen ...
§ 8 StrafAktEinV - Einzelnorm**
... VERORDNUNG ÜBER DIE STANDARDS FÜR DIE EINSICHT IN ELEKTRONISCHE AKTEN IM STRAFVERFAHREN (STRAFAKTENEINSICHTSVERORDNUNG - STRAFAKTEINV) § 8 BEKANNTMACHUNG (1) Die Bundesregierung macht folgende technische Anforderungen im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt: 1. die Definitions ...
§ 6 StrafAktÜbV - Einzelnorm**
... ELEKTRONISCHER AKTEN ZWISCHEN STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN UND GERICHTEN IM STRAFVERFAHREN (STRAFAKTENÜBERMITTLUNGSVERORDNUNG - STRAFAKTÜBV) § 6 BEKANNTMACHUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN (1) Die Bundesregierung macht folgende technische Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Akten im Bundesanzeiger ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche