, umso höher die Genauigkeit.



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 2 ZIELE DER AUSBILDUNG Die Ausbildung hat folgende Ziele: 1. den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten das ...



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 12 BESTEHEN Das Prüfungsgespräch hat bestanden, wer mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...



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... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 3 BEWERTUNG DER LEISTUNGEN IN DER AUSBILDUNG UND IN DER ABSCHLUSSPRÜFUNG (1) Die Leistungen der Polizeivollzugsbeamtinnen ...



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... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 13 FERNBLEIBEN UND RÜCKTRITT (1) Bei Fernbleiben oder Rücktritt vom Prüfungsgespräch ohne Genehmigung des Prüfungsamtes gilt das Prüfungsgespräch ...



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