, umso höher die Genauigkeit.



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... aller Mitglieder als Sonderbeitrag erhoben werden, wobei die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen des nach § 222 Absatz 7 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ausgeschiedenen Mitglieds außer Betracht bleiben. (3) Zur Zahlung von Sonderbeiträgen sind diejenigen Mitglieder verpflichtet, die diesem ...



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