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- § 22 AVBFernwärmeV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSORGUNG MIT FERNWÄRME (AVBFERNWÄRMEV) § 22 VERWENDUNG DER WÄRME (1) Die Wärme wird nur für die eigenen Zwecke des Kunden und seiner Mieter zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist
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- § 41b AMWHV - Einzelnorm



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BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 41B BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DES EINHEITLICHEN EUROPÄISCHEN CODES; MELDEPFLICHTEN (1) Sofern Gewebe oder Gewebezubereitungen gemäß § 41a mit einem Einheitlichen Europäischen Code ...
- § 5 WoPG 1996 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WOHNUNGSBAU-PRÄMIENGESETZ (WOPG 1996) § 5 VERWENDUNG DER PRÄMIE (1) (weggefallen)(2) Die Prämien für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 bezeichneten Aufwendungen sind vorbehaltlich des § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie Abs. 3 Satz 2 zusammen mit den prämienbegünstigten
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- § 30 BEHV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSGESETZES (BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSVERORDNUNG - BEHV) § 30 ERHEBUNG, SPEICHERUNG UND VERWENDUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN (1) Die zuständige Behörde erhebt, speichert und verwendet folgende zur Prüfung von Anträgen auf Kontoeröffnung und zur ...
- § 22 TierHaltKennzG - Einzelnorm



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DER TIERE, VON DENEN DIE LEBENSMITTEL GEWONNEN WURDEN*,** (TIERHALTUNGSKENNZEICHNUNGSGESETZ - TIERHALTKENNZG) § 22 ANTRAG AUF GENEHMIGUNG ZUR VERWENDUNG DER KENNZEICHNUNG (1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 ist von dem Lebensmittelunternehmer zu stellen, der das ...
- § 23 TierHaltKennzG - Einzelnorm



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DENEN DIE LEBENSMITTEL GEWONNEN WURDEN*,** (TIERHALTUNGSKENNZEICHNUNGSGESETZ - TIERHALTKENNZG) § 23 ERTEILUNG UND VERLÄNGERUNG DER GENEHMIGUNG ZUR VERWENDUNG DER KENNZEICHNUNG (1) Die zuständige Behörde hat die Genehmigung zu erteilen, wenn der antragstellende Lebensmittelunternehmer nachgewiesen hat ...
- § 323 LAG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN LASTENAUSGLEICH (LASTENAUSGLEICHSGESETZ - LAG) § 323 SONDERVORSCHRIFTEN ÜBER DIE VERWENDUNG VON MITTELN (1) Für die Gewährung von Aufbaudarlehen sind im Rechnungsjahr 1957 höchstens 650 Millionen Deutsche Mark bereitzustellen. Dieser Höchstbetrag
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- § 177 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 177 VERWENDUNG DER DATEN (1) Die aufgrund des § 176 gespeicherten Daten dürfen 1. an eine Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden, soweit diese die Übermittlung unter Berufung auf eine gesetzliche Bestimmung, die ihr
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- § 7 MDV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis MOBILITÄTSDATENVERORDNUNG (MDV) § 7 VERWENDUNG VON DATEN DURCH DRITTE Für Dritte gilt in Bezug auf die nach § 5 Absatz 1 abgerufenen Daten, dass 1. die Daten unter Zuordnung zum jeweiligen Unternehmer oder Vermittler und dessen jeweiligem Beförderungsangebot
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- § 38d EnergieStV - Einzelnorm



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VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 38D ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS BEI VERWENDUNG DES VEREINFACHTEN ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS (1) Während der Beförderung von Energieerzeugnissen im Sinn des § 4 des Gesetzes im steuerrechtlich ...
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