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Trefferliste für 'brao'

Dokument 271 - 280 von 286 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 44 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 44 MITTEILUNG DER ABLEHNUNG EINES AUFTRAGS Der Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, muß die Ablehnung unverzüglich erklären. Er hat den Schaden zu ersetzen ...
§ 112g BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 112G RECHTSSCHUTZ BEI ÜBERLANGEN GERICHTSVERFAHREN Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften dieses ...
§ 191e BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 191E PRÜFUNG VON BESCHLÜSSEN DURCH DIE AUFSICHTSBEHÖRDE (1) Der Vorsitzende der Satzungsversammlung hat die von der Satzungsversammlung gefassten Beschlüsse zur Berufsordnung dem Bundesministerium der Justiz und für ...
§ 45 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 45 TÄTIGKEITSVERBOTE BEI NICHTANWALTLICHER VORBEFASSUNG (1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er 1. in derselben Rechtssache bereits tätig geworden ist als a) Richter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen ...
§ 112h BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 112H VERWENDUNG GEFÄLSCHTER BERUFSQUALIFIKATIONSNACHWEISE Wird durch den Anwaltsgerichtshof oder den Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Rechtsanwalt bei einem Antrag auf Anerkennung seiner Berufsqualifikation ...
§ 191f BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 191F SCHLICHTUNGSSTELLE DER RECHTSANWALTSCHAFT (1) Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern ...
§ 46 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 46 ANGESTELLTE RECHTSANWÄLTE UND SYNDIKUSRECHTSANWÄLTE (1) Rechtsanwälte dürfen ihren Beruf als Angestellte solcher Arbeitgeber ausüben, die als Rechtsanwälte, Patentanwälte oder rechts- oder patentanwaltliche Berufsausübungsgesellschaften ...
§ 113 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 113 AHNDUNG EINER PFLICHTVERLETZUNG (1) Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung nach § 59a bestimmt sind, wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme ...
§ 192 BRAO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 192 ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN Die Rechtsanwaltskammer kann für Amtshandlungen nach diesem Gesetz zur Deckung des Verwaltungsaufwands Gebühren nach festen Sätzen und Auslagen erheben. Satz 1 gilt auch für den ...
Federal Code for Lawyers (Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO)**
... use of this translation, please see the information provided under "Translations". Federal Code for Lawyers (Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO) Full citation:  Federal Code for Lawyers in the consolidated version published in the Federal Law Gazette III, Index No. 303-8, as last amended by Article ...
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