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ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM PFLANZENTECHNOLOGEN UND ZUR PFLANZENTECHNOLOGIN* (PFLANZENTECHNOLOGENAUSBILDUNGSVERORDNUNG - PFLANZTECHNAUSBV) § 3 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MECHANIKER FÜR REIFEN- UND VULKANISATIONSTECHNIK/ZUR MECHANIKERIN FÜR REIFEN- UND VULKANISATIONSTECHNIK § 6 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 5 sollen unter Berücksichtigung der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GOLDSCHMIED/ZUR GOLDSCHMIEDIN (GOLDSCHMIED-AUSBILDUNGSVERORDNUNG) § 5 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TIERMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN/ZUR TIERMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN § 5 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM STANZ- UND UMFORMMECHANIKER UND ZUR STANZ- UND UMFORMMECHANIKERIN* § 3 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TECHNISCHEN KONFEKTIONÄR/ZUR TECHNISCHEN KONFEKTIONÄRIN*) § 3 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG FÜR KAUFLEUTE IN DEN DIENSTLEISTUNGSBEREICHEN GESUNDHEITSWESEN SOWIE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT § 5 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach den in der Anlage 1 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ...