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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 271 - 280 von 582 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 39 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 39 MEHRERE ERBBAURECHTE AUF EINEM GRUNDSTÜCK, GESAMTERBBAURECHTE, NACHBARERBBAURECHTE (1) An einem Grundstück können mehrere Erbbaurechte bestellt werden ...
§ 25 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 25 NUTZUNGSRECHTSBESTELLUNG MIT NUTZUNGSVERTRAG (1) Wurde der Vertrag im Zusammenhang mit der Bestellung eines ...
§ 307a SGB 6 - Einzelnorm*
... oder die Jahre der versicherungspflichtigen Tätigkeit nicht zugeordnet, sind sie auf der Grundlage des bis zum 31. Dezember 1991 im Beitrittsgebiet geltenden Rechts zu ermitteln. (8) Die Träger der Rentenversicherung sind berechtigt, die persönlichen Entgeltpunkte in einem maschinellen Verfahren aus ...
§ 28 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 28 KOSTEN FÜR LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN ABSCHNITT (1) Von den Aufwendungen, die den Ländern ...
§ 40 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 40 WOHNUNGSERBBAURECHT (1) Der Anspruch ist auf die Erbbaurechtsbestellung und Begründung von Erbbaurechten nach § 30 des Wohnungseigentumsgesetzes ...
§ 26 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 26 MEHRERE GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER (1) Erstreckt sich die dem Nutzer zugewiesene Fläche über mehrere Grundstücke ...
§ 29 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 29 KOSTEN FÜR LEISTUNGEN NACH DEM DRITTEN ABSCHNITT Von den Aufwendungen, die den Ländern durch ...
§ 41 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 41 BESTIMMUNG DES BAUWERKS Ein Erbbaurechtsvertrag nach diesem Kapitel kann mit dem Inhalt abgeschlossen werden, daß der Erbbauberechtigte jede baurechtlich ...
§ 27 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 27 ENTSCHÄDIGUNG FÜR ANPFLANZUNGEN Nach Beendigung des Vertrages hat der Grundstückseigentümer dem Nutzer neben ...
§ 30 BerRehaG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUSGLEICH BERUFLICHER BENACHTEILIGUNGEN FÜR OPFER POLITISCHER VERFOLGUNG IM BEITRITTSGEBIET (BERUFLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - BERREHAG) § 30  (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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