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- § 3 WindSeeG - Einzelnorm



... und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See, die an das Netz angeschlossen werden, 5. „Flächen“ Bereiche innerhalb von Gebieten, auf denen Windenergieanlagen auf See, die an das Netz angeschlossen werden, in räumlichem Zusammenhang errichtet werden sollen und für die deshalb eine gemeinsame ...
- § 72a WindSeeG - Einzelnorm



... Einhaltung der etablierten Schallschutzgrenzwerte zum Schutz von Meeressäugern ist immer anzuordnen. Satz 1 ist auch auf solche Fälle anzuwenden, in denen Daten erst später erhoben werden und auf dieser Basis die Anordnung geeigneter und verhältnismäßiger Minderungsmaßnahmen durch das Bundesamt für ...
- Eingangsformel SchulversucheV - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNGSFÖRDERUNG FÜR DEN BESUCH VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN, AN DENEN SCHULVERSUCHE DURCHGEFÜHRT WERDEN (SCHULVERSUCHEV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
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- § 2 SchulversucheV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNGSFÖRDERUNG FÜR DEN BESUCH VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN, AN DENEN SCHULVERSUCHE DURCHGEFÜHRT WERDEN (SCHULVERSUCHEV) § 2 FÖRDERUNGSRECHTLICHE STELLUNG DER AUSZUBILDENDEN (1) Die Auszubildenden an den in § 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten
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- § 3 SchulversucheV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNGSFÖRDERUNG FÜR DEN BESUCH VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN, AN DENEN SCHULVERSUCHE DURCHGEFÜHRT WERDEN (SCHULVERSUCHEV) § 3 BERLIN-KLAUSEL Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 67 des
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- § 4 SchulversucheV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNGSFÖRDERUNG FÜR DEN BESUCH VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN, AN DENEN SCHULVERSUCHE DURCHGEFÜHRT WERDEN (SCHULVERSUCHEV) § 4 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 1. August 1979 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung
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- Anlage 1 AujeszkKrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ GEGEN DIE AUJESZKYSCHE KRANKHEIT ANLAGE 1 (ZU § 1 ABS. 2 NR. 1 UND § 14 ABS. 3) VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN SCHWEINEBESTAND ALS FREI VON AUJESZKYSCHER KRANKHEIT GILT Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 3615 - 3616; bzgl. der einzelnen Änderungen ...
- § 3 TKG - Einzelnorm



... Premium-Dienstes haben, jedoch eine spezielle Nummernart mit kurzen Nummern nutzen; 28. „Kurzwahl-Sprachdienste“ Kurzwahldienste, bei denen die Kommunikation sprachgestützt erfolgt; 29. „Massenverkehrsdienste“ Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)137, die charakterisiert ...
- § 177 StrlSchV - Einzelnorm



... Behörde hat auf Antrag Einzelsachverständige nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes zu bestimmen, wenn 1. keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit oder die Unabhängigkeit des Antragstellers ergeben, 2. der Antragsteller die nach § 181 erforderlichen Anforderungen ...
- § 15a BTÄO - Einzelnorm



... , deren Ausbildungsnachweise 1. von der früheren Tschechoslowakei verliehen wurden und die Aufnahme des Berufs des Tierarztes gestatten oder aus denen hervorgeht, dass die Ausbildung im Falle der Tschechischen Republik und der Slowakei vor dem 1. Januar 1993 aufgenommen wurde oder 2. von der früheren ...
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