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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 271 - 280 von 107346 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 295 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 295 ÄNDERUNG (1) Ein Unternehmensvertrag kann nur mit Zustimmung der Hauptversammlung geändert werden. §§ 293 bis 294 gelten sinngemäß. (2) Die Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu einer Änderung der Bestimmungen des Vertrags ...
§ 16 MetTechAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK* § 16 FORTSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik kann in der 1. Fachrichtung Montagetechnik in einem der Ausbildungsberufe ...
§ 296 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 296 AUFHEBUNG (1) Ein Unternehmensvertrag kann nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden. Eine rückwirkende Aufhebung ist unzulässig. Die Aufhebung bedarf der schriftlichen ...
§ 17 MetTechAusbV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK* § 17 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 297 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 297 KÜNDIGUNG (1) Ein Unternehmensvertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn der andere Vertragsteil voraussichtlich nicht in der Lage sein wird ...
Anlage MetTechAusbV - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK* ANLAGE (ZU § 4 ABSATZ 1 SATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK (Fundstelle: BGBl. I 2013, 634 - 640) Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende ...
§ 298 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 298 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG Der Vorstand der Gesellschaft hat die Beendigung eines Unternehmensvertrags, den Grund und den Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. * zum Seitenanfang * Impressum ...
Inhaltsübersicht EnEfG - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IN DEUTSCHLAND 1 (ENERGIEEFFIZIENZGESETZ - ENEFG) INHALTSÜBERSICHT  Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzes, Berichtspflicht § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Energieeffizienzziele ...
§ 299 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 299 AUSSCHLUß VON WEISUNGEN Auf Grund eines Unternehmensvertrags kann der Gesellschaft nicht die Weisung erteilt werden, den Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 1 EnEfG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IN DEUTSCHLAND 1 (ENERGIEEFFIZIENZGESETZ - ENEFG) § 1 ZWECK DES GESETZES, BERICHTSPFLICHT (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch zur Reduzierung des Primär- und des Endenergieverbrauchs ...
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