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Trefferliste für 'frauen'
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- § 24 SEAG - Einzelnorm



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bei einer börsennotierten SE der Verwaltungsrat aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, müssen in dem Verwaltungsrat Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein. Der Mindestanteil von jeweils 30 Prozent an Frauen und Männern im Verwaltungsrat ...
- § 28 1. WOMitbestG - Einzelnorm



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im Fall der Gesamterfüllung, die zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 96 Absatz 2 Satz 1 und 4 des Aktiengesetzes erforderliche Anzahl an Frauen und Männern im Aufsichtsrat; 4. bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung, die zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 7 ...
- III. BKOrgErl 1991 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ORGANISATIONSERLAß DES BUNDESKANZLERS III. Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit führt künftig die Bezeichnung Bundesministerium für Frauen und Jugend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung
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- § 14 PflBG - Einzelnorm



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festgelegt. (3) Die schulinternen Curricula und Ausbildungspläne nach Absatz 2 sind gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Gesundheit zu genehmigen. Die Genehmigung setzt voraus, dass sich die erweiterte Ausbildung auf ein vereinbartes ...
- § 77 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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im Fall der Gesamterfüllung, die zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 96 Absatz 2 Satz 1 und 4 des Aktiengesetzes erforderliche Anzahl an Frauen und Männern im Aufsichtsrat; 9. bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung, die zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 7 ...
- § 20 RÜG - Einzelnorm



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als Zurechnungszeiten angerechnet 1. Zeiten der Arbeitslosigkeit im Beitrittsgebiet, für die Pflichtbeiträge nicht entrichtet worden sind, 2. für Frauen a) ein Jahr, wenn 20 bis unter 25 Jahre, b) zwei Jahre, wenn 25 bis unter 30 Jahre, c) drei Jahre, wenn 30 bis unter 35 Jahre, d) vier Jahre, wenn ...
- § 23 MontanMitbestGErgGWO 2005 - Einzelnorm



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im Fall der Gesamterfüllung, die zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 96 Absatz 2 Satz 1 und 4 des Aktiengesetzes erforderliche Anzahl an Frauen und Männern im Aufsichtsrat; 5. bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung, die zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 5a ...
- § 37 1. WOMitbestG - Einzelnorm



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im Fall der Gesamterfüllung, die zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § 96 Absatz 2 Satz 1 und 4 des Aktiengesetzes erforderliche Anzahl an Frauen und Männern im Aufsichtsrat; 11. bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung, die zur Erreichung des Geschlechteranteils nach § ...
- Introductory Act to the Stock Corporation Act (Einführungsgesetz zum Aktiengesetz, EGAktG)



- Übersetzung durch Samson-Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Translation provided by Samson-Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354). Version information
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- Introductory Act to the Stock Corporation Act (Einführungsgesetz zum Aktiengesetz, EGAktG)



- Übersetzung durch Samson-Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Translation provided by Samson-Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354). Version information
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