zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE DECKUNGSVORSORGE NACH DEM ATOMGESETZ (ATOMRECHTLICHE DECKUNGSVORSORGE-VERORDNUNG - ATDECKV) § 5 NACHWEIS DER DECKUNGSVORSORGE, MITTEILUNGEN UND ANZEIGEN (1) Die Deckungsvorsorge ist der Verwaltungsbehörde in geeigneter Form nachzuweisen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 157 TREUHÄNDER IN DER KRANKENVERSICHERUNG (1) Zum Treuhänder darf nur bestellt werden, wer zuverlässig, fachlich geeignet und von dem Versicherungsunternehmen ...
Übersetzung durch Eileen Flügel Translation provided by Eileen Flügel Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 6 of the Act ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER GENETISCHE UNTERSUCHUNGEN BEI MENSCHEN (GENDIAGNOSTIKGESETZ - GENDG) § 18 GENETISCHE UNTERSUCHUNGEN UND ANALYSEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ABSCHLUSS EINES VERSICHERUNGSVERTRAGES (1) Der Versicherer darf von Versicherten weder vor noch nach Abschluss ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) - ELFTES BUCH (XI) - SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 26. MAI 1994, BGBL. I S. 1014) § 129 WARTEZEIT BEI FÖRDERFÄHIGEN PFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNGEN Soweit im Vertrag über eine gemäß § 127 Absatz 2 förderfähige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 66 DIENSTLEISTUNGSVERKEHR; MITVERSICHERUNG (1) Erstversicherungsunternehmen, die im Dienstleistungsverkehr ausschließlich die in der Anlage 1 Nummer 4 ...
Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums für Gesundheit. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Health. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) Version ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STEUERBERATUNGSGESETZ (STBERG) § 67 BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (1) Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, sich gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit nach den §§ 33 und 57 Absatz 3 Nummer 2 und 3 ergebenden Haftpflichtgefahren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFTEN ANGEHÖRIGER FREIER BERUFE (PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFTSGESETZ - PARTGG) § 8 HAFTUNG FÜR VERBINDLICHKEITEN DER PARTNERSCHAFT (1) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der ...