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zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SATZUNG DER PENSIONSKASSE DEUTSCHER EISENBAHNEN UND STRAßENBAHNEN VVAG KÖLN (ANLAGE ZUR VERORDNUNG ÜBER DIE FESTSTELLUNG DER SATZUNG DER PENSIONSKASSE DEUTSCHER EISENBAHNEN UND STRAßENBAHNEN VVAG) § 20C VERJÄHRUNGSFRIST Der Anspruch auf Rente, der Anspruch ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 51 BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 139 ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG (1) Die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmten Beträge sind, soweit sie den Versicherten nicht unmittelbar ...